Im Landkreis Nordwestmecklenburg ist ein heftiger politischer Streit um sogenannte Tauschbörsen für Bezahlkarten für Geflüchtete entbrannt. Die CDU wirft den Grünen vor, mit diesen Aktionen bewusst eine demokratisch beschlossene Regelung zu unterlaufen. Die Grünen weisen die Vorwürfe entschieden zurück und betonen, dass der Gutscheintausch legal sei.
Hintergrund: Bezahlkarten mit Bargeldlimit
Im Frühjahr des vergangenen Jahres wurden in Westmecklenburg Bezahlkarten für Asylsuchende eingeführt. Diese Karten sind mit einem monatlichen Bargeldlimit von 50 Euro ausgestattet. Ziel dieser Maßnahme war es, die Auszahlung von Asylleistungen zu ordnen und Anreize für irreguläre Migration zu reduzieren. Die Regelung wurde von Bund und Ländern parteiübergreifend beschlossen.
CDU-Vorwürfe: „Grüne hebeln demokratische Entscheidungen aus“
Der CDU-Kreisverband Nordwestmecklenburg zeigt sich empört: „Mit Befremden nehmen wir zur Kenntnis, dass Bündnis 90/Die Grünen im Landkreis aktiv Tauschbörsen organisieren, um die Bargeldgrenze der Bezahlkarte zu umgehen“, erklärte Thomas Grote, Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes. Er wirft den Grünen vor, systematisch daran zu arbeiten, diese demokratisch beschlossene Regelung auszuhebeln, was von mangelndem Respekt gegenüber politischen Mehrheitsentscheidungen zeuge.
Die Christdemokraten betonen, dass die Bezahlkarte mit dem Limit von 50 Euro den gesetzlichen Vorgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes entspreche. Durch organisierte Tauschaktionen, bei denen Asylsuchende mit der Bezahlkarte Gutscheine kaufen und diese gegen Bargeld eintauschen, werde der politische Zweck der Regelung unterlaufen.
Die CDU Nordwestmecklenburg fordert die Grünen auf, ihre Tauschbörsen-Aktionen einzustellen und sich konstruktiv an der Diskussion über eine sachgerechte Ausgestaltung der Bezahlkarte zu beteiligen. Zudem appelliert die CDU an die Landesregierung, zeitnah eine technische Lösung zur Unterbindung von Gutscheinkäufen zu entwickeln.
Grüne kontern: „Gutscheintausch ist legal“
Die Grünen im Landkreis weisen die Vorwürfe entschieden zurück. „Der Kreisverband Bündnis 90/Die Grünen Nordwestmecklenburg weist die Vorwürfe des CDU-Kreisverbandes Nordwestmecklenburg entschieden zurück“, heißt es in einer Mitteilung. Die zentrale Behauptung der CDU sei falsch: Der Kreisverband organisiere keine Tauschbörsen für Gutscheine oder Bezahlkarten, sondern stelle lediglich Räumlichkeiten für eine zivilgesellschaftliche Initiative zur Verfügung. Der Gutscheintausch selbst sei legal.
René Fuhrwerk, Vorstandssprecher von Bündnis 90/Die Grünen Nordwestmecklenburg, kontert: „Die CDU inszeniert sich gern als Partei von Recht und Ordnung. Gleichzeitig diffamiert sie hier einen legalen Vorgang als Sabotage und spricht von einer angeblichen Untergrabung des Rechtsstaats.“ Statt zivilgesellschaftliches Engagement zu diffamieren, solle sich die CDU mit den tatsächlichen Problemen der Bezahlkarte auseinandersetzen.
Der Kreisverband der Grünen lehnt die Bezahlkarte in ihrer derzeitigen Ausgestaltung im Landkreis Nordwestmecklenburg weiterhin ab. „Die Bargeldgrenze von 50 Euro monatlich schränkt Betroffene im Alltag unnötig ein, erschwert gesellschaftliche Teilhabe und schafft zusätzliche Bürokratie“, so die Grünen. Zudem verursache die Einführung der Bezahlkarte bundesweit Kosten von mehr als 100 Millionen Euro und zusätzlichen Verwaltungsaufwand für Kommunen. Statt politische Gegner mit haltlosen Vorwürfen zu attackieren, solle die CDU endlich erklären, warum sie ein so teures, bürokratisches und unnötig restriktives System so vehement verteidige.



