Feuerwehrchef darf nach Gerichtsentscheid offenbar wieder Dienst antreten
Feuerwehrchef darf nach Gericht wieder Dienst antreten

Feuerwehrchef darf nach Gerichtsentscheid offenbar wieder Dienst antreten

In einer überraschenden Wendung im Fall des suspendierten Feuerwehrchefs von Friedland hat das Greifswalder Verwaltungsgericht offenbar entschieden, dass Stephan Drews wieder seinen ehrenamtlichen Dienst ausüben und das Feuerwehrhaus betreten darf. Dies geht aus einem Bericht des Norddeutschen Rundfunks hervor, der sich auf die gerichtliche Entscheidung bezieht.

Noch keine offizielle Bestätigung aus der Verwaltung

Stephan Drews selbst befindet sich derzeit im Urlaub und teilt auf Nordkurier-Anfrage mit, dass er noch keinen offiziellen Bescheid aus dem Friedländer Rathaus oder von einer anderen Behörde erhalten habe. „Offiziell habe ich noch nichts aus der Verwaltung erhalten“, erklärt der Feuerwehrführer. Allerdings habe er aus Feuerwehrkreisen von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts erfahren. „So wie meine Kameraden es mir erzählt haben, bin ich wieder in meinem Dienst“, fügt Drews hinzu. Wie genau es für ihn weitergeht, wisse er bisher nicht und erwarte noch weiterführende Informationen.

Monatelange Suspendierung mit Hausverbot

Die Entwicklung markiert eine deutliche Kehrtwende in einem monatelangen Konflikt. Anfang Dezember hatte Friedlands Bürgermeister Frank Nieswandt von der Partei Die Linke bekannt gegeben, dass er Stephan Drews vorläufig vom Dienst suspendiert hat und diesem das Feuerwehrgebäude vorerst nicht mehr betreten darf. In den folgenden Wochen erhielt der Orts- und Gemeindewehrführer von der Stadt Friedland insgesamt drei Bescheide, in denen die Suspendierung sowie ein Hausverbot für die Gebäude der Feuerwehr immer wieder ausgesprochen wurden. Zwischenzeitlich war ein solcher Bescheid zwar zurückgezogen worden, doch nahezu parallel hatte Stephan Drews einen weiteren Verbots-Bescheid erhalten.

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Brandschutz weiterhin gewährleistet

Die Stadt Friedland hatte zuletzt in einer Pressemitteilung aus dem Rathaus betont, dass der Brandschutz sichergestellt sei. Diese Mitteilung wurde Anfang Februar veröffentlicht, als Stephan Drews noch suspendiert war. Darin hieß es: „Es bestehen derzeit keine Einschränkungen der Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr Friedland“. Der Amtswehrführer habe festgestellt, dass „der Brandschutz der Stadt Friedland jederzeit gewährleistet ist“.

Unruhe in der Feuerwehr

Nach Auskunft mehrerer Feuerwehrleute, die sich an den Nordkurier gewandt hatten, fehlte Stephan Drews zuletzt an allen Ecken und Enden. Einige Kameraden hätten sogar überlegt, sich beurlauben zu lassen, „bis dieser Streit beendet ist“. Die Situation hatte somit nicht nur den suspendierten Wehrführer betroffen, sondern auch die Stabilität innerhalb der Feuerwehreinheit in Mitleidenschaft gezogen.

Die aktuelle Gerichtsentscheidung könnte nun eine Rückkehr zur Normalität ermöglichen, obwohl die offizielle Bestätigung durch die Behörden noch aussteht. Die Entwicklung wird in Friedland und darüber hinaus mit Spannung verfolgt, da sie nicht nur persönliche, sondern auch strukturelle Fragen des ehrenamtlichen Feuerwehrwesens berührt.

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