Gericht soll über gestoppte Bürgermeisterwahl in Strausberg entscheiden
Gericht entscheidet über gestoppte Wahl in Strausberg

Wahl-Stopp in Strausberg: Gericht soll über Zulässigkeit entscheiden

Der politische Krimi um die gestoppte Bürgermeisterwahl in Strausberg nimmt eine neue Wendung: Nachdem Landrat Gernot Schmidt (SPD) die Abstimmung vom 15. Februar wegen mutmaßlicher Unregelmäßigkeiten für ungültig erklärt hat, kündigt der betroffene Bürgermeisterkandidat Patrick Hübner nun Klage an. Die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Wahl-Stopps wird damit voraussichtlich vor Gericht fallen.

Landrat verteidigt Entscheidung als notwendig

Landrat Schmidt begründet sein Eingreifen mit schwerwiegenden Mängeln im Wahlverfahren. „Aus dem Demokratieprinzip ergibt sich, dass ein Wahlgang sicher, transparent und frei von Manipulationsmöglichkeiten organisiert sein muss“, argumentiert er in einem Schreiben. Konkret bezieht sich der Landrat auf die Tatsache, dass das Postfach für Wahlbriefe in einer Postfiliale steht, die Bürgermeisterkandidat Hübner betreibt. Schmidt verweist darauf, dass ein „außergewöhnlich großer Anteil der Wahlbriefe“ nicht bei der Wahlbehörde angekommen sei und sieht darin einen nicht behebbaren Mangel.

Kandidat kündigt Klage vor Verwaltungsgericht an

Der parteilose Kandidat Patrick Hübner will die Entscheidung nicht hinnehmen. Sein Anwalt Mario H. Seydel kündigte an, noch in dieser Woche Klage vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) einzureichen. „Da die Exekutive offenbar nicht gewillt ist, sich an Recht und Gesetz zu halten, müssen nun die Gerichte entscheiden“, erklärt Seydel. Der Anwalt hält das Vorgehen des Landrats für rechtswidrig, da dieser nach dem Kommunalwahlgesetz nur bei der Wahlvorbereitung eingreifen dürfe, nicht nach Durchführung der Abstimmung.

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Streit um mögliche Manipulationsvorwürfe

Besonders heftig umstritten sind die mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl. Während der Landrat von Manipulationsmöglichkeiten spricht, wehrt sich Hübner gegen jeden Verdacht. „Der gegen meinen Mandanten erhobene Vorwurf, er könnte Briefwahlunterlagen verschwinden lassen, entbehrt jeder logischen Grundlage“, so Anwalt Seydel. Stattdessen führt er die geringere Rücklaufquote auf die Wetterbedingungen während des Wahlzeitraums zurück: „Wenn tatsächlich weniger Briefwahlunterlagen zurückgesandt worden sind als üblich, liegt das mit hoher Wahrscheinlichkeit an den glatten Straßen“.

Politische Reaktionen und nächste Schritte

Die ungewöhnliche Situation hat auch auf Landesebene Aufmerksamkeit erregt. Innenminister René Wilke (SPD) betonte, dass es „deutschlandweit bisher keinen vergleichbaren Fall“ gegeben habe. Er lobte zwar die Entschlossenheit des Landrats, sieht aber Gesprächsbedarf zur Interpretation der Gesetzeslage. Der Innenausschuss des Brandenburger Landtages will sich bereits an diesem Mittwoch in Potsdam mit der abgesagten Bürgermeisterwahl befassen. Die für Mitte März geplante Stichwahl wurde indes abgesagt – bis eine gerichtliche Klärung vorliegt.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts wird nicht nur über die Zukunft der Strausberger Bürgermeisterwahl entscheiden, sondern könnte auch bundesweit Maßstäbe für den Umgang mit mutmaßlichen Wahlunregelmäßigkeiten setzen. Beide Seiten bereiten sich auf einen rechtlichen Streit vor, der grundsätzliche Fragen zum Verhältnis von Wahlaufsicht und Wahlrecht berührt.

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