Gericht stoppt Wahl-Stopp in Strausberg: Bürgermeisterwahl geht weiter
Gericht: Wahl-Stopp in Strausberg rechtswidrig

Kommunalwahl in Strausberg: Gericht kippt Entscheidung des Landrats

Im Streit um die Bürgermeisterwahl in Strausberg hat das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) am Montag eine wegweisende Entscheidung getroffen. Die Absage der gesamten Wahl durch Landrat Gernot Schmidt (SPD) wurde im Eilverfahren für rechtswidrig erklärt und kann nicht sofort vollzogen werden. Damit erzielte der parteilose Bürgermeisterkandidat Patrick Hübner einen ersten juristischen Erfolg in dieser Auseinandersetzung.

Gericht sieht Kompetenzüberschreitung

Die Richter betonten in ihrer Begründung deutlich, dass der Landrat als Kommunalaufsichtsbehörde nicht befugt war, während der laufenden Wahl die gesamte Bürgermeisterwahl in Strausberg abzusagen. „Der Antragsgegner war nicht befugt, während der Durchführung der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Stadt Strausberg die gesamte Wahl abzusagen“, stellte das Gericht unmissverständlich fest.

Das Verwaltungsgericht wies darauf hin, dass die Prüfkompetenz der Aufsichtsbehörde für offenkundige, nicht mehr behebbare Mängel bereits am Tag vor der ersten Wahl endet. Eventuelle Unregelmäßigkeiten könnten stattdessen in einem nachträglichen Wahlprüfungsverfahren untersucht werden. Sollte es organisatorische Probleme geben, die für den ursprünglich geplanten Stichwahltermin am 15. März bestehen, sei laut Gericht auch eine Verschiebung möglich.

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Hintergrund des Wahlstopps

Landrat Schmidt hatte die Wahl vom 15. Februar wegen vermuteter Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl für ungültig erklärt und folglich die für Mitte März geplante Stichwahl abgesagt. Der zentrale Kritikpunkt betraf die Tatsache, dass sich das Postfach der Stadt für Wahlbriefe in einer Postfiliale befand, die ausgerechnet von Bürgermeisterkandidat Hübner betrieben wird.

„Aus Sicht des Landkreises muss bei allen rechtlichen Bewertungen stets der Schutz der demokratischen Legitimation von Wahlen im Mittelpunkt stehen“, erklärte Schmidt zu seiner Entscheidung. Er betonte die Verantwortung seiner Behörde und argumentierte, dass bei offenkundigen, schwerwiegenden und unbehebbaren Mängeln im Wahlverfahren ein Eingreifen notwendig sei.

Brandenburgs Innenminister René Wilke (SPD) bezeichnete die Vergabe des Postdienstes an einen selbst kandidierenden Dienstleister als „grobe Ungeschicklichkeit“. Schmidt verwies zudem auf einen auffällig hohen Anteil von Wahlbriefen, die nicht den Weg zurück zur Wahlbehörde gefunden hätten.

Reaktionen und nächste Schritte

Bürgermeisterkandidat Hübner wies die Vorwürfe der Wahlmanipulation entschieden zurück und kündigte an, sich bei einer Pressekonferenz ausführlich zur Gerichtsentscheidung äußern zu wollen. Sein Anwalt Mario H. Seydel erklärte, angesichts des Urteils sei die Stichwahl ohne weitere Verzögerung durchzuführen.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts kann jedoch noch vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angefochten werden. Der Landkreis Märkisch-Oderland prüft laut einer Sprecherin bereits diesen Schritt, um eine abschließende Klärung der Rechtsfragen durch die nächsthöhere Instanz zu erreichen.

Die Entscheidung des Gerichts markiert einen wichtigen Punkt im demokratischen Prozess und unterstreicht die Bedeutung rechtlicher Verfahren bei Wahlstreitigkeiten. Die Entwicklung in Strausberg wird nun mit Spannung verfolgt, während die Vorbereitungen für die Stichwahl wieder aufgenommen werden.

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