Kommunalwahl in Strausberg: Gericht erklärt Wahlabsage für rechtswidrig
In einem bemerkenswerten Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) die Absage der gesamten Bürgermeisterwahl in Strausberg durch den Landrat als rechtswidrig eingestuft. Diese Entscheidung stellt einen ersten Erfolg für den parteilosen Bürgermeisterkandidaten Patrick Hübner dar, der sich gegen das Eingreifen von Landrat Gernot Schmidt (SPD) als Kommunalaufsichtsbehörde gewehrt hatte.
Landrat handelte ohne Befugnis
Das Gericht urteilte in seinem Beschluss deutlich: „Der Antragsgegner war nicht befugt, während der Durchführung der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Stadt Strausberg die gesamte Wahl abzusagen.“ Damit wurde klargestellt, dass der Landrat seine Kompetenzen überschritten hatte, als er die Wahl vom 15. Februar wegen vermuteter Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl für ungültig erklärte und die für Mitte März geplante Stichwahl folglich absagte.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bedeutet konkret, dass die Wahlabsage nicht sofort vollzogen werden kann. Allerdings ist dieser Beschluss noch nicht endgültig, da er vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angefochten werden kann, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Hintergrund des Wahlstreits
Der Konflikt entzündete sich, nachdem Landrat Gernot Schmidt die Bürgermeisterwahl in Strausberg wegen mutmaßlicher Unregelmäßigkeiten kippte. Patrick Hübner, der als parteiloser Kandidat antrat, wollte diese Entscheidung nicht akzeptieren und zog vor Gericht. Sein erfolgreicher Eilantrag zeigt, dass die Kommunalaufsicht in diesem Fall offenbar über ihre Befugnisse hinaus handelte.
Die Wahl vom 15. Februar war bereits durchgeführt worden, als der Landrat eingriff. Die geplante Stichwahl, die eigentlich Mitte März hätte stattfinden sollen, wurde daraufhin abgesagt. Nun muss geklärt werden, wie mit den mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl umgegangen werden soll, ohne die gesamte Wahl zu annullieren.
Auswirkungen auf das Wahlverfahren
Diese gerichtliche Entscheidung hat mehrere wichtige Konsequenzen:
- Die Wahlabsage ist vorerst gestoppt
- Der Landrat muss seine Entscheidung rechtlich überprüfen lassen
- Das weitere Verfahren hängt von einer möglichen Berufung ab
- Die Wahlbeteiligten erhalten Rechtssicherheit durch gerichtliche Klärung
Für die Stadt Strausberg bedeutet dies eine Verlängerung der Ungewissheit über die Besetzung des Bürgermeisteramtes. Die Bürger müssen weiter auf eine endgültige Klärung warten, während die rechtlichen Auseinandersetzungen ihren Lauf nehmen.



