Gericht kippt Annullierung der Bürgermeisterwahl in Strausberg als rechtswidrig
Gericht: Wahlstopp in Strausberg war rechtswidrig

Gericht erklärt Stopp der Bürgermeisterwahl in Strausberg für rechtswidrig

Im brandenburgischen Strausberg hat das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) die Annullierung der Bürgermeisterwahl durch den Landrat als rechtswidrig eingestuft. In einem Eilverfahren entschieden die Richter am Montag, dass die Wahlabsage nicht sofort vollzogen werden kann. Damit wurde das Eingreifen von Landrat Gernot Schmidt (SPD) als Kommunalaufsichtsbehörde für unrechtmäßig erklärt.

Keine Rechtsgrundlage für Wahlstopp

Das Gericht befand, dass Schmidt keine rechtliche Grundlage für die Absage der Wahl besaß. Seine Kompetenz als Kommunalaufsicht ende bereits am Tag vor der Wahl. Nachträglich könnten mögliche Wahlmängel ausschließlich in einem formellen Wahlprüfungsverfahren untersucht werden. Zudem sei der gerügte Mangel bei der Briefwahl aus Sicht des Gerichts nicht offenkundig genug, um eine sofortige Annullierung zu rechtfertigen.

Landrat Schmidt hatte die Wahl vom 15. Februar acht Tage später für ungültig erklärt, nachdem Unregelmäßigkeiten bei den eingegangenen Briefwahlunterlagen aufgefallen waren. Von den mehr als 4000 versandten Briefwahlunterlagen kehrten lediglich 2835 an die Wahlbehörde zurück. Die ausgefüllten Unterlagen waren in einer Postfiliale eingegangen, die sich in einem Privatgeschäft des parteilosen Kandidaten Patrick Hübner befindet.

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Kandidat weist Manipulationsvorwürfe zurück

Aus Sicht von Landrat Schmidt war es auffällig, dass ein außergewöhnlich großer Anteil der Wahlbriefe nicht den Weg zurück vom Wähler zur Wahlbehörde gefunden habe. Kandidat Patrick Hübner, der gegen die Wahlannullierung geklagt hatte, wies den Verdacht der Wahlmanipulation entschieden zurück. Im ersten Wahlgang hatte Hübner 22,5 Prozent der Stimmen erhalten und lag damit knapp vor der zweitplatzierten Einzelbewerberin Annette Binder mit 21,2 Prozent.

Die für den kommenden Sonntag geplante Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten kann nun voraussichtlich stattfinden. Das Verwaltungsgericht stellte klar, dass im Fall der Nichtdurchführbarkeit eine Verschiebung der Stichwahl möglich sei. Das östlich von Berlin gelegene Strausberg mit etwa 27.700 Einwohnern sucht seit 2010 einen Nachfolger für Bürgermeisterin Elke Stadeler (parteilos), die nicht erneut zur Wahl angetreten war.

Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht die Bedeutung rechtlicher Verfahrenswege bei Wahlstreitigkeiten und setzt ein klares Signal gegen voreilige Eingriffe in demokratische Prozesse.

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