Kommunalwahl 2026 in München: Briefwahl wird immer beliebter
Am Sonntag, den 8. März 2026, finden in der bayerischen Landeshauptstadt München die Kommunalwahlen statt. Hunderttausende Wahlberechtigte sind aufgerufen, ihre Stimmen für die Oberbürgermeisterwahl, die Wahl des neuen Stadtrats sowie die Bezirksausschüsse abzugeben. Neben der traditionellen Stimmabgabe im Wahllokal gewinnt die Briefwahl zunehmend an Bedeutung.
Wer darf bei der Kommunalwahl 2026 in München wählen?
Die Wahlberechtigung für die Kommunalwahl am 8. März 2026 setzt mehrere Voraussetzungen voraus:
- Mindestalter von 18 Jahren
- Deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit
- Hauptwohnsitz oder Lebensmittelpunkt in München seit mindestens 8. Januar 2026
- Kein Ausschluss vom Stimmrecht
Briefwahlunterlagen: Beantragung und Fristen
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist auf verschiedenen Wegen möglich. Aufgrund einer Änderung der bayerischen Gemeinde- und Landkreiswahlordnung dürfen die Unterlagen erst drei Wochen vor dem Wahltermin ausgestellt werden.
Online-Beantragung: Vom 26. Januar 2026 bis zum 2. März 2026, 11 Uhr, unter www.briefwahl-muenchen.de
Postalische Beantragung: Spätestens bis zum 2. März 2026 mittels Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder Download-Formular
Persönliche Abholung: Ab Montag, 16. Februar 2026, im Kreisverwaltungsreferat oder den Bezirksinspektionen möglich, letzter Termin am 6. März 2026 bis 15 Uhr
Das Kreisverwaltungsreferat München empfiehlt, Anträge möglichst vor dem 2. März 2026 zu stellen, um eine rechtzeitige Zustellung zu gewährleisten. Nach diesem Datum wird die persönliche Abholung empfohlen.
Inhalt der Briefwahlunterlagen
Die vollständigen Briefwahlunterlagen umfassen:
- Ein ausführliches Merkblatt mit Anleitung
- Den offiziellen Wahlschein
- Drei Stimmzettel (gelb für OB-Wahl, grün für Stadtrat, weiß für Bezirksausschuss)
- Einen weißen Umschlag für die Stimmzettel
- Einen roten Wahlbriefumschlag mit vorgedruckter Zieladresse
Abgabe der Wahlbriefe: Wichtige Termine
Der ausgefüllte Wahlbrief sollte spätestens am Mittwoch, 4. März 2026, in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen werden, um rechtzeitig bis zum Wahltag anzukommen. Innerhalb Deutschlands ist der Versand portofrei.
Ab Donnerstag, 5. März 2026, empfiehlt das Wahlamt die Nutzung der Behördenbriefkästen am Rathaus und Kreisverwaltungsreferat. Am Wahltag selbst, dem 8. März 2026, stehen zusätzlich verschiedene Sonderabgabestellen im Stadtgebiet zur Verfügung.
Besondere Regelungen und Hilfestellungen
Für Personen, die nicht in der Lage sind, die Briefwahlunterlagen selbst auszufüllen, darf eine Hilfsperson bestimmt werden. Diese muss mindestens 16 Jahre alt sein und die „Versicherung an Eides statt“ auf dem Wahlschein unterschreiben. Die Hilfsperson darf jedoch nicht beeinflussen, wie gewählt wird, und muss das Wahlgeheimnis wahren.
Bei der Abholung der Briefwahlunterlagen durch Dritte ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Diese kann entweder auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erstellt oder handschriftlich verfasst werden.
Rückweisung von Wahlbriefen
Wahlbriefe werden zurückgewiesen, wenn:
- Sie nicht rechtzeitig bis 18 Uhr am Wahltag eingegangen sind
- Kein gültiger Wahlschein beiliegt
- Der Stimmzettelumschlag fehlt
- Umschläge nicht verschlossen sind
- Die vorgeschriebene Versicherung an Eides statt nicht unterschrieben wurde
- Nicht amtliche Umschläge verwendet wurden
Die Briefwahl erfreut sich wachsender Beliebtheit. Bei der Kommunalwahl 2020 nutzten bereits 52,4 Prozent aller Wähler diese Möglichkeit, gegenüber 40,7 Prozent im Jahr 2014. Für die Kommunalwahl 2026 in München wird erneut mit einem hohen Anteil an Briefwählern gerechnet.



