Kreistag und Landrat ringen weiter um Flüchtlingsunterkunft in Ziesendorf
Im Landkreis Rostock bleibt die geplante Flüchtlingsunterkunft im ehemaligen Coca-Cola-Werk in Ziesendorf ein anhaltender Zankapfel zwischen Kreistag und Landrat. Trotz deutlich gesunkener Flüchtlingszahlen konnte auf der jüngsten Kreistagssitzung keine Einigung erzielt werden.
Gesunkene Flüchtlingszahlen ändern nichts am Konflikt
Die Zahlen der dem Landkreis Rostock zugewiesenen Asylbewerber und ukrainischen Kriegsflüchtlinge sind auf einem Tiefpunkt angelangt. Während 2023 noch 1150 Personen zugewiesen wurden, waren es 2024 nur noch 651 und 2025 lediglich 363. Bis Februar 2026 kamen etwa 50 weitere hinzu, wie Dezernentin Anja Kerl auf der Kreistagssitzung am 25. Februar darlegte. Dennoch hält Landrat Sebastian Constien (SPD) an der Notwendigkeit der Unterkunft in Ziesendorf fest, da mehrere bestehende Einrichtungen in absehbarer Zeit geschlossen werden sollen.
Landrat scheitert mit Widerspruch gegen Kreistagsbeschluss
Landrat Sebastian Constien blieb auf der Kreistagssitzung bei seinem Widerspruch gegen den Beschluss des Kreistags vom 17. Dezember 2025, die Anmietung des Objektes in Ziesendorf auszusetzen. Die CDU hatte diesen Dringlichkeitsantrag mit der Begründung eingebracht, dass die vom Land zugesicherten Gelder nicht kostendeckend seien und der Kreistag daher über die Angelegenheit entscheiden müsse.
Der Landrat argumentierte dagegen, dass das Land alle Kosten übernehme und die Entscheidungskompetenz allein beim Landrat liege, da es sich um den sogenannten „übertragenen Wirkungskreis“ handle. „Die Kompetenz, diese Verträge zu unterzeichnen, liegt allein beim Landrat“, betonte Constien vor den Kreistagsmitgliedern.
Dennoch scheiterte der Landrat mit seinem Widerspruch: 31 Kreistagsmitglieder stimmten dagegen, nur 24 dafür. CDU und AfD argumentierten gemeinsam, es gebe genügend Plätze in bestehenden Unterkünften und die Dringlichkeit für den Antrag im Dezember sei gegeben gewesen.
Rechtliche Auseinandersetzung geht weiter
Landrat Constien gibt sich nicht geschlagen: „An unserer Rechtsauffassung zum CDU-Antrag vom 17. Dezember 2025 hat sich nichts geändert, sodass ich die Ablehnung des Widerspruchs beanstanden werde“, erklärte er am Tag nach der Sitzung. Auch zu den Beschlüssen des Kreistags bezüglich Budgethoheit und Kontrollrecht prüfe er aktuell einen weiteren Widerspruch.
„Das ist nur konsequent, da es hier ebenfalls um die Organkompetenz des Landrats geht. Ich erwarte, dass sich das Innenministerium dazu noch einmal mit einer klaren rechtlichen Würdigung positioniert“, so Constien weiter.
Mietvertrag vorerst nicht unterzeichnet
Angesichts der aktuellen Belegungszahlen in den Gemeinschafts- und Flüchtlingsunterkünften sowie der neuerlichen Anträge, die auf die Organkompetenz des Landrats abzielen, wird Constien zum jetzigen Zeitpunkt von einer Unterzeichnung des Mietvertrages für das Objekt in Ziesendorf absehen. Ursprünglich sollte die neue Flüchtlingsunterkunft bereits im März 2025 eröffnet werden.
Der Streit um die Flüchtlingsunterkunft in Ziesendorf zieht sich damit bereits seit fast zwei Jahren hin. Während die Flüchtlingszahlen gesunken sind, bleibt die Frage der Zuständigkeiten zwischen Kreistag und Landrat ungelöst. Die politischen Fronten zwischen CDU, AfD und SPD sind verhärtet, und eine Lösung ist nicht in Sicht.



