Lychen setzt auf Minijob: Stadt übernimmt Bootssteg-Betrieb selbst
Lychen: Minijobber betreibt städtischen Bootssteg

Entscheidung hinter verschlossenen Türen: Lychen startet Plan B für Bootssteg

In dieser Saison wird es keinen Pächter für den städtischen Bootssteg an der Postablage in Lychen geben. Stattdessen setzt die Stadt auf einen eigenen Minijob, um den touristischen Betrieb sicherzustellen. Diese Entscheidung fiel in der nichtöffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung.

Verhandlungen mit Bewerbern bleiben ergebnislos

Eigentlich wollte die Stadt Lychen schnellstmöglich einen neuen Pachtvertrag für die Anlage abschließen. Nach einem Interessenbekundungsverfahren gingen drei Bewerbungen ein, wobei einer nur das Bistro bewirtschaften wollte. Mit den beiden anderen Bewerbern wurden intensive Gespräche geführt.

Bürgermeisterin Karola Gundlach (parteilos) erklärte jedoch, dass zu viele Fragen offengeblieben seien. Daher war die Vergabe eines Pachtvertrags in der Stadtverordnetenversammlung keine realistische Option. Um die touristische Saison dennoch nicht zu gefährden, greift nun der bereits im Februar angekündigte „Plan B“.

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Minijob als Übergangslösung

„Wir werden dafür einen Minijob bei der Stadt einrichten“, bestätigte Karola Gundlach. Der Vorschlag dazu kam aus den Reihen der Stadtverordneten. Die Verwaltung wird diese Lösung nun zügig umsetzen.

Die Aufgaben des geringfügig Beschäftigten umfassen:

  • Kassieren der Einnahmen aus der Vermietung von Liegeplätzen an Wassertouristen
  • Einziehen der Kurtaxe von Gästen
  • Verwaltung der Verträge für die 18 Dauerlieger

„Wir gewinnen dadurch Zeit, um mit den Bewerbern weiter in Ruhe zu verhandeln. Möglicherweise müssen wir unsere Ausschreibung noch einmal anpassen“, erläuterte die Bürgermeisterin. Die Einigung mit den Stadtverordneten sieht vor, bis zum nächsten Jahr eine endgültige Lösung zu finden.

Finanzierung und rechtliche Hintergründe

Die Stadt geht davon aus, die Kosten für den Minijob selbst tragen zu müssen, es sei denn, es ergibt sich kurzfristig eine Fördermöglichkeit. Diese Option wird derzeit geprüft.

Hintergrund der Neuausschreibung ist die vorfristige Kündigung des Pachtvertrags mit dem vormaligen Pächter im März 2025. Mit diesem befindet sich Lychen weiterhin in einem Rechtsstreit, der sich unter anderem um Gebäude wie das Bistro und die Toiletten dreht.

Im ursprünglichen Pachtvertrag hatte sich die Stadt verpflichtet, diese Gebäude im Falle einer vorzeitigen Kündigung abzukaufen. Da Gutachten beider Seiten nicht anerkannt wurden, muss ein Schiedsgutachter der Industrie- und Handelskammer (IHK) eingeschaltet werden. Dort ist die zuständige Gutachterin krankheitsbedingt ausgefallen, sodass der Termin für das Gutachten weiterhin aussteht.

Die Dauerlieger können indes aufatmen: Ihnen hat die Stadt bereits Verträge für dieses Jahr zugesandt, sodass ihre Liegeplätze gesichert sind. Damit bleibt der Bootssteg in Lychen auch ohne Pächter voll funktionsfähig, während die Stadtverwaltung nach einer langfristigen Lösung sucht.

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