Streusalz-Verbot in Rostock: Drei Ermittlungen wegen mutmaßlicher Verstöße im Winter 2025/26
Rostock: Ermittlungen wegen Streusalz-Verbot auf Gehwegen

Streusalz-Verbot in Rostock: Drei Ermittlungen wegen mutmaßlicher Verstöße im Winter 2025/26

Der Winter hält Rostock weiterhin fest im Griff. Seit Wochen sorgen Schnee, Eis und Glätte für teils gefährliche Zustände auf den Gehwegen der Stadt. Während auf den Straßen für den Verkehrsalz gestreut werden darf, gilt auf den Gehwegen ein striktes Verbot von Auftausalz. Dieses Verbot besteht bereits seit den 1990er Jahren und dient dem Schutz von Umwelt, Boden, Grundwasser, Pflanzen und Tierpfoten.

Strenge Regelungen mit Ausnahmen

Die Rostocker Stadtverwaltung hat das Verbot von Streusalz in diesem Winter nicht ausgesetzt, obwohl dies andernorts teilweise praktiziert wird. Gemäß der Straßenreinigungssatzung gilt ein grundsätzliches Verbot für den Einsatz von Streusalz auf öffentlichen Gehwegen. Allerdings sind Ausnahmen zugelassen, beispielsweise bei Blitzeis oder an besonders gefährlichen Abschnitten wie Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen sowie Gefälle- oder Steigungsstrecken.

Verstöße gegen dieses Verbot können zu empfindlichen Geldbußen führen. Bis zu 2.500 Euro sind möglich, wobei jeder Einzelfall individuell geprüft und bewertet wird. Maßgeblich für die Höhe der Geldbuße sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit sowie der jeweilige Vorwurf gegen den Täter, wie Stadtsprecher Ulrich Kunze erläutert.

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Erste Ermittlungen eingeleitet

In diesem Winter, genauer im Zeitraum vom 1. November 2025 bis zum 12. Februar 2026, wurden bereits drei mutmaßliche Ordnungswidrigkeiten angezeigt. Diese befinden sich derzeit in der Ermittlungs- und Bearbeitungsphase. In den Vorjahren wurden hingegen keine derartigen Verstöße geahndet.

Der kommunale Ordnungsdienst führt regelmäßige Kontrollen im Stadtgebiet durch. Dabei werden unter anderem Verstöße gegen das Streusalz-Verbot fotografisch dokumentiert. Winterdienstpflichtige werden bei festgestellten Verstößen angeschrieben und auf das Verbot hingewiesen. Bei eindeutiger und gut dokumentierter Beweislage können Ordnungswidrigkeitenanzeigen gestellt werden.

Herausforderung bei der Beweisführung

Ein zentrales Problem stellt jedoch der Nachweis des Salz-Einsatzes dar. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass es häufig nicht eindeutig belegbar ist, ob tatsächlich Streusalz verwendet wurde. Auf den Fotos sollten bereits einzelne Salzkristalle sichtbar sein, da ein komplett schnee- und eisfreier Gehweg im Zweifel auch durch rechtzeitiges Schieben oder Abfegen erreicht werden könnte. Dies führt oft zu der Situation, dass im Zweifel für den eisfreien Weg entschieden wird.

Die Wetterprognosen deuten darauf hin, dass in den kommenden Tagen erneut Schnee auf Rostocks Wege fallen könnte. Der Winter scheint den Norden noch nicht verlassen zu wollen, und die Glättegefahr bleibt weiterhin bestehen. Die Stadtverwaltung appelliert daher an die Bürger, sich an das Streusalz-Verbot zu halten und alternative Methoden wie Sand oder Splitt zu verwenden, um die Sicherheit auf den Gehwegen zu gewährleisten.

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