Rostock: Keine Bunker bisher - Stadt soll Schutzräume systematisch identifizieren
Was passiert, wenn es wirklich zu einer ernsten Bedrohung kommt? Diese Frage stellt sich in Rostock mit neuer Dringlichkeit. Die Hansefraktion hat einen Antrag in die Bürgerschaft eingebracht, der die Oberbürgermeisterin dazu verpflichten soll, ein umfassendes Verzeichnis aller vorhandenen baulichen Schutzanlagen zu erstellen. Dazu zählen zivile Schutzräume, Bunker und sonstige Schutzbauwerke – unabhängig von ihrem Errichtungszeitraum oder ob sie in öffentlichem oder privatem Besitz sind.
Geopolitische Lage erfordert verstärkte Vorsorge
Begründet wird dieser Vorstoß mit der aktuellen geopolitischen Situation, die nach Ansicht der Antragsteller eine verstärkte Vorsorge für den Zivilschutz notwendig macht. Der russische Angriff auf die Ukraine hat das Thema Bevölkerungsschutz in Europa wieder auf die Agenda gebracht, nachdem es mehr als drei Jahrzehnte lang kaum Beachtung fand.
Für Rostock ist dieses Thema von besonderer Relevanz. Die Hansestadt beherbergt nicht nur den größten deutschen Ostseehafen, sondern auch bedeutende Bundeswehrstandorte, die für die NATO und die Ostsee-Koordinierung eine zentrale Rolle spielen. Diese strategische Bedeutung macht Rostock potenziell zum Ziel für Aggressoren.
Hansefraktion fordert konkrete Maßnahmen
Tilmann Lamberg von der Hansefraktion erklärt vor dem historischen Hochbunker an der Neptunallee, dass er bereits zu seinen AfD-Zeiten eine entsprechende Anfrage gestellt hatte. Damals habe die Stadtverwaltung geantwortet, dass sie nicht zuständig sei und nicht wisse, welche Schutzobjekte überhaupt existieren. „Die internationale Situation hat sich mit dem Ukraine-Krieg verschärft“, betont Lamberg die Aktualität des Themas.
Laut Lamberg hat Rostock nach dem Operationsplan Deutschland eine besondere Funktion – sowohl bei der Versorgung verletzter Kombattaten im Universitätsklinikum als auch als logistischer Knotenpunkt für militärische und zivile Güter. „Wir können es nicht einsehen, dass man Rostock militärisch aufwertet, aber sich über den Schutz der Zivilbevölkerung keine Gedanken macht“, so seine kritische Anmerkung.
Stadtverwaltung: Keine Übersicht vorhanden
Die Stadtverwaltung antwortet auf den Antrag mit klaren Worten: „Die angesprochene Übersicht liegt zurzeit nicht vor. Gewidmete öffentliche Schutzräume existieren in Rostock derzeit nicht“. Hinsichtlich privater Objekte gebe es momentan keine gesetzliche Verpflichtung, entsprechende Informationen zu erheben.
Die Stadt erklärt weiter, dass laut der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben die im Osten bestehenden öffentlichen Schutzräume nach der Wiedervereinigung nicht in das Schutzkonzept des Bundes übernommen wurden. „Sie unterlagen daher zu keinem Zeitpunkt der Zivilschutzbindung nach dem Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz“, heißt es aus dem Rathaus. In den neuen Bundesländern stünden somit seit 35 Jahren flächendeckend keine gewidmeten öffentlichen Schutzräume zur Verfügung.
Senator: Systematische Identifizierung geplant
Der zuständige Ordnungssenator Chris von Wrycz Rekowski (SPD) lässt ein Statement nachreichen, in dem er betont: „Sicherheit beginnt vor der eigenen Haustür“. Er erklärt, dass die Stadt damit beginnen werde, geeignete Objekte systematisch zu identifizieren, sobald das Schutzraumkonzept des Bundes vorliegt und ein entsprechender Auftrag erteilt wird.
Der Vize-Bürgermeister macht deutlich, dass der Fokus auf Bestandsobjekten liegen wird: „Der Bund setzt also nicht auf neue Bunkerbauten, sondern auf die schnelle Nutzbarmachung bestehender Infrastrukturen wie Tiefgaragen und U-Bahn-Stationen, um den Schutz für unsere Bürgerinnen und Bürger zeitgemäß und flächendeckend zu organisieren“.
Am Ende geht es auch um finanzielle Aspekte: „Soweit dies technische Nachrüstungen oder Investitionen erfordert, wird dabei auch über Geld zu sprechen sein“, so der Senator. Die Umsetzung eines solchen Schutzraumkonzepts hänge von der Abstimmung zwischen Bund und Ländern ab und werde erst im Rahmen der bestehenden Ressourcen möglich sein, wenn die notwendigen gesetzlichen Grundlagen und fachlichen Empfehlungen vorliegen.



