Teterow: Rechtsstreit um Crossiety-Vertrag spaltet Stadtparlament und Bürgermeister
Teterow: Rechtsstreit um Crossiety-Vertrag spaltet Politik

Rechtsstreit um digitales Netzwerk Crossiety spaltet Teterower Politik

Seit mehreren Monaten tobt in der mecklenburgischen Stadt Teterow ein erbitterter Rechtsstreit um die Zusammenarbeit mit dem digitalen Netzwerk „Crossiety“. Der Vertrag, der der Stadt über drei Jahre hinweg 30.000 Euro kosten soll, hat zu tiefen Gräben zwischen Bürgermeister Andreas Lange und der Mehrheit des Stadtparlaments geführt. Die Abgeordneten werfen dem Rathauschef vor, den Vertragsabschluss ohne ihre Zustimmung, ohne vorliegenden Haushalt und ohne Ausschreibung durchgeführt zu haben.

Zwei völlig unterschiedliche Rechtsauffassungen

Die Situation wird durch zwei völlig unterschiedliche Rechtsauffassungen zusätzlich verkompliziert. Während die Kommunalaufsicht des Landkreises Rostock nach einer Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass „ein Einschreiten, insbesondere die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen den Bürgermeister, nicht geboten“ sei, sieht ein von den Stadtvertretern beauftragter Anwalt für Verwaltungsrecht die Sache ganz anders.

Der Rechtsanwalt hat nach eingehender Prüfung gleich mehrere Rechtsverstöße des Bürgermeisters festgestellt. Diese diametral entgegengesetzten Einschätzungen werfen grundlegende Fragen zur Rechtmäßigkeit des Vertragsabschlusses auf und lassen die politischen Akteure in Teterow ratlos zurück.

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Kommunalaufsicht bestätigt teilweise Rechtsverstöße

Auf Nachfrage des Nordkurier räumte die Pressestelle des Landratsamtes ein, dass „die Rechtsauffassung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde und des beauftragten Rechtsanwalts teilweise voneinander abweichen“. Interessanterweise korrigierte die Behörde auch die bisherige Darstellung: „Die Behauptung, dass im Rahmen der Prüfung durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde keine Rechtsverstöße festgestellt wurden, ist allerdings nicht für alle vorgetragenen Punkte korrekt.“

Konkret bestätigte die Kreisverwaltung, dass der Bürgermeister „dahingehend beraten“ wurde, ein weiteres Einschreiten der Aufsichtsbehörde sei jedoch nicht nötig gewesen. Welche Rechtsverstöße genau festgestellt wurden und warum die Einschätzungen von Anwalt und Kommunalaufsicht so stark divergieren, bleibt jedoch im Dunkeln – die Verwaltung verweigert hierzu weitere Auskünfte.

Rechnungsprüfungsausschuss unterstützt Kritik

Unterstützung erhält die kritische Haltung der Stadtvertreter vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Werner Herzlik von der CDU. Nachdem er den Fall „genau unter die Lupe genommen“ hatte, kam er zu derselben Einschätzung wie die Mehrheit des Parlaments: Der Vertragsabschluss mit Crossiety sei nicht ordnungsgemäß verlaufen.

Diese Position wird durch die historisch angespannte Beziehung zwischen Bürgermeister und Stadtvertretung zusätzlich verstärkt. Die Kommunalaufsicht des Landkreises Rostock musste in der Vergangenheit bereits „ziemlich häufig um Rat und Hilfe gebeten werden, wenn Bürgermeister und Stadtvertretung mal wieder im Clinch lagen“.

Gerichtliche Klärung als möglicher Ausweg

Angesichts der festgefahrenen Situation sieht Bürgervorsteher Christian Wolter von der AfD nur einen Ausweg: „Diese Frage kann nach Auffassung von Bürgervorsteher Christian Wolter (AfD) nur ein Gericht beantworten.“ Ob sich Abgeordnete und Bürgermeister tatsächlich vor einem Richter wiedersehen werden, darüber müssen nun die Stadtvertreter entscheiden.

Der Fall zeigt exemplarisch die Herausforderungen digitaler Transformation auf kommunaler Ebene. Während die Stadt Teterow mit der Mitgliedschaft bei Crossiety eigentlich den „digitalen Austausch mit den Bürgern verbessern“ wollte, hat die umstrittene Vertragsgestaltung nun zu einem monatelangen Rechtsstreit geführt, der die politische Arbeit der Kommune lähmt.

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