Ueckermünde: Erste Wahlplakate hängen - Ist das vor dem offiziellen Start erlaubt?
Ueckermünde: Wahlwerbung vor Start - Ist das erlaubt?

Ueckermünde: Erste Wahlplakate hängen - Ist das vor dem offiziellen Start erlaubt?

In Ueckermünde sorgt die frühe Aufstellung von Wahlplakaten für die anstehende Bürgermeisterwahl für Aufsehen. Der parteilose Kandidat Tino Spiegelberg hat bereits mehrere Großaufsteller im Stadtgebiet platziert, obwohl der kostenlose Sechswochenzeitraum für Wahlwerbung erst am 1. März beginnt. Die Bürgermeisterwahl selbst findet am 12. April statt.

Rechtliche Grundlagen: Wahlwerbung ist ganzjährig möglich

Wahlleiter Sven Behnke betont, dass Wahlwerbung grundsätzlich das ganze Jahr über erlaubt ist. Wer jedoch vor dem Sechswochenzeitraum Plakate oder Großaufsteller aufstellen möchte, muss dies auf Basis der Sondernutzungssatzung der Stadt Ueckermünde beantragen und eine Gebühr bezahlen. „Das habe der Kandidat getan“, erklärt Behnke. Der Sechswochenzeitraum ab dem 1. März bis zwei Wochen nach der Wahl bietet hingegen eine kostenlose Möglichkeit für alle Kandidaten, ihre Werbung anzubringen.

Kreiswahlleiter Christoph Krohn bestätigt, dass es keine allgemeine gesetzliche Regelung gibt, die den Start der Wahlwerbung festlegt. Daher ist die frühe Platzierung rechtens, solange die städtischen Vorschriften eingehalten werden. Spiegelberg hat seine Aufsteller an erlaubten Standorten aufgestellt, darunter die Eggesiner Straße am Gewerbepark, die Belliner Straße und die Liepgartener Straße. Ein vierter Aufsteller befindet sich auf einem Privatgrundstück in der Oststraße.

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Reaktionen der anderen Kandidaten

Die anderen sechs Kandidaten zeigen unterschiedliche Herangehensweisen:

  • René Hafenstein (parteilos) plant, ab dem 1. März etwa 300 Plakate aufzuhängen, mit Ersatz für mögliche Beschädigungen.
  • Karsten Berndt (parteilos) betont, sich an die Sechs-Wochen-Regel zu halten, um gleiche Rahmenbedingungen für alle zu gewährleisten und einen übermäßigen Wahlkampf im Stadtbild zu vermeiden.
  • Hartmut Baranowski (AfD) will ebenfalls am 1. März mit Plakaten und Aufstellern beginnen, äußert aber Bedenken, dass insbesondere an der Belliner Straße Platz für sieben Kandidaten knapp werden könnte.
  • Jeremy Brehme (Bündnis Deutschland) ist unsicher, ob er plakatieren wird, da die Finanzierung von privaten Mitteln und Spenden abhängt.
  • Meik von Deetzen und Martin Kühnl-Mossner (beide parteilos) planen, Plakate und Banner aufzustellen, wobei von Deetzen eine verhaltene Kampagne bevorzugt, um Bürger nicht zu belasten. Kühnl-Mossner findet Spiegelbergs frühe Aktion „etwas fade“, akzeptiert aber deren Rechtmäßigkeit.

Einschränkungen und städtische Vorgaben

Laut Wahlleiter Behnke müssen bei der Wahlwerbung Nebenbestimmungen beachtet werden. So ist das Stadtzentrum, einschließlich der Straßen Altes und Neues Bollwerk, Ueckerdamm und Wallstraße, für Plakate gesperrt. Behnke weist darauf hin, dass es ausreichend Möglichkeiten für alle Kandidaten gibt, wie Erfahrungen aus Bundestagswahlen zeigen. Tino Spiegelberg wird keine weiteren Plakate im Stadtgebiet platzieren, plant aber noch Flyer zu drucken.

Insgesamt zeigt der frühe Start der Wahlwerbung in Ueckermünde, dass Kandidaten flexibel agieren können, solange sie die städtischen Regelungen einhalten. Die Debatte um faire Rahmenbedingungen und die Belastung der Bürger durch Wahlkampfmaterial bleibt jedoch ein Thema im Vorfeld der Bürgermeisterwahl am 12. April.

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