Stadt Waren einigt sich im Rechtsstreit um barrierefreie Bahnhofsrampe auf Vergleich
Waren: Vergleich im Bahnhofsrampen-Streit abgesegnet

Stadt Waren beendet Rechtsstreit um barrierefreien Bahnhofszugang mit Vergleich

Die Stadt Waren (Müritz) hat sich im langwierigen Rechtsstreit um nachträgliche Zahlungen für den barrierefreien Zugang zum Bahnhofstunnel auf einen Vergleich geeinigt. Die Stadtvertreter haben in einer nichtöffentlichen Sitzung grünes Licht für die Einigung gegeben, die eine Gesamtsumme von rund 640.000 Euro umfasst.

Vergleichssumme und Geheimhaltung der Verhandlungen

Nach Informationen des Nordkurier haben die Stadtvertreter einer Vergleichssumme von etwa 560.000 Euro sowie zusätzlichen Gerichts- und Nebenkosten in Höhe von rund 80.000 Euro zugestimmt. Die genaue Höhe war bereits während der mündlichen Verhandlung am Landgericht Neubrandenburg diskutiert worden, wobei insbesondere die Gerichtskosten bis zuletzt strittig blieben.

Die Stadtverwaltung hält sich bezüglich der Details bedeckt. Stadtsprecherin Maxi Rühlemann erklärte lediglich, dass sich die Stadtvertretung in nichtöffentlicher Sitzung mit dem anhängigen gerichtlichen Verfahren befasst habe. „Aus Gründen des Schutzes der prozessualen Interessen der Stadt Waren (Müritz) sowie der Vertraulichkeit der nichtöffentlichen Beratungen können derzeit keine weiteren Angaben zum Inhalt der Beschlussfassung gemacht werden“, so Rühlemann. Die Öffentlichkeit solle informiert werden, sobald das Verfahren rechtswirksam abgeschlossen sei und keine schutzwürdigen Interessen mehr entgegenstünden.

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Hintergrund des kostspieligen Bauprojekts

Der Rechtsstreit dreht sich um den mit großem technischem Aufwand realisierten, barrierefreien Zugang zum Fußgängertunnel am Warener Bahnhof. Der moderne Betonweg, der aufgrund beengter Verhältnisse schleifenartig angelegt wurde, war Mitte 2023 fertiggestellt worden. Die Gesamtkosten des Bauprojekts beliefen sich auf etwa 4,3 Millionen Euro, wovon das Land Mecklenburg-Vorpommern mit rund 2,2 Millionen Euro etwa die Hälfte übernommen hatte.

Klage der Baufirma und gerichtliche Empfehlung

Geklagt hatte die auf Verkehrsprojekte spezialisierte Baufirma BUG Verkehrsbau SE aus Berlin. Das Unternehmen forderte eine Nachzahlung von insgesamt fast 900.000 Euro, begründet durch:

  • Kostensteigerungen während der Bauphase
  • Höhere Aufwendungen aufgrund von Planungsfehlern
  • Angeblich fehlerhafte Entwurfsplanung, für die die Stadt verantwortlich gewesen sein soll

Im Prozessverlauf wurde deutlich, dass Bürgermeister Norbert Möller (SPD) und die zuständige Vergabestelle der Kommune einen erheblichen Teil der Nachforderungen bereits per Unterschrift anerkannt hatten. Das Landgericht Neubrandenburg riet daraufhin zu dem nun von den Stadtvertretern abgesegneten Vergleich, um eine weitere Eskalation des Rechtsstreits zu vermeiden.

Die Einigung markiert das vorläufige Ende einer kontroversen Auseinandersetzung, die nicht nur finanzielle, sondern auch verwaltungstechnische Fragen aufwarf. Die barrierefreie Rampe am Bahnhofstunnel bleibt damit ein bedeutendes, wenn auch kostspieliges Infrastrukturprojekt für die Stadt Waren und ihre Bürger.

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