Verteidigungsminister muss gravierende Fehler im Wehrdienstgesetz eingestehen
Nach tagelangem Schweigen und widersprüchlichen Aussagen über die Osterfeiertage hat Verteidigungsminister Boris Pistorius (66, SPD) nun einen schwerwiegenden Fehler im neuen Wehrdienstgesetz eingeräumt. Das Gesetz, das seit Januar in Kraft ist, betrifft alle deutschen Männer im Alter zwischen 17 und 45 Jahren und regelt unter anderem deren Ausreisebestimmungen.
Ausreisegenehmigung nicht automatisch erteilt
Entgegen wiederholten Behauptungen des Verteidigungsministeriums während der Ostertage müssen betroffene Männer sich tatsächlich eine Ausreisegenehmigung einholen, wenn sie planen, Deutschland für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten zu verlassen. Noch am Montag hatte das Ministerium erklärt, dass eine solche Genehmigung automatisch als erteilt gelte.
Erst auf Nachfrage von Medienvertretern, darunter auch BILD, musste das Ministerium am Dienstagnachmittag einräumen, dass die entsprechende Ausnahmeregelung weder im Gesetzestext noch in einer Verwaltungsvorschrift verankert ist. „Es fehlt nur noch eine Unterschrift“, hieß es aus dem Ministerium, das nun „mit Hochdruck“ an einer Lösung arbeitet.
Ministerium in Erklärungsnot
Die Situation stellt das Verteidigungsministerium in eine peinliche Erklärungsnot. Über mehrere Tage hinweg wurden falsche Informationen verbreitet, die nun korrigiert werden müssen. Die betroffenen Männer, die möglicherweise bereits Reisepläne gemacht haben, stehen nun vor Unsicherheit.
Die Panne wirft Fragen zur Umsetzung des Wehrdienstgesetzes auf und zeigt, dass es bei der Implementierung offenbar erhebliche Kommunikationsprobleme gab. Das Ministerium muss nun nicht nur die fehlende Unterschrift nachholen, sondern auch das verlorene Vertrauen der Betroffenen zurückgewinnen.
Die genauen Auswirkungen dieser Verzögerung auf bereits geplante Auslandsaufenthalte sind noch unklar. Das Verteidigungsministerium hat angekündigt, zeitnah eine klare Regelung vorzulegen, um Rechtssicherheit für alle Betroffenen zu schaffen.



