Grüne zahlen Bußgeld für unerlaubte Habeck-Projektion am Münchner Siegestor
Bußgeld für Grüne nach unerlaubter Habeck-Werbung

Grüne müssen Bußgeld für unerlaubte Habeck-Werbung am Siegestor zahlen

Im Bundestagswahlkampf 2025 sorgte eine unerlaubte Lichtprojektion der Grünen am Münchner Siegestor für Aufsehen. Nun hat das Kreisverwaltungsreferat München eine Geldbuße in Höhe von knapp 7.000 Euro verhängt. Die Bescheide wurden diese Woche verschickt, wie die Behörde mitteilte. Betroffen sind die Partei Bündnis 90/Die Grünen sowie eine beauftragte Werbeagentur.

Details zur unerlaubten Aktion

Die Grünen hatten im Januar 2025 das Konterfei ihres Spitzenkandidaten Robert Habeck samt Werbeslogan eine Stunde lang auf das historische Siegestor projiziert. Eine Genehmigung für diese Aktion lag laut Kreisverwaltungsreferat nicht vor. Die Behörde wirft den Verantwortlichen vor, Wahlwerbung außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen betrieben und denkmalschutzrechtliche Bestimmungen missachtet zu haben.

Höhe und Aufteilung des Bußgeldes

Die Gesamtsumme des Bußgeldes beläuft sich auf 6.948 Euro. Diese wird wie folgt aufgeteilt:

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  • Die Bundesgeschäftsstelle der Grünen als Auftraggeberin muss 4.728,50 Euro zahlen.
  • Das beauftragte Werbeunternehmen und dessen Verantwortlicher tragen 2.219,50 Euro.

Bei der Festlegung des Betrages wurde besonders berücksichtigt, dass die Lichtprojektion bundesweit Beachtung fand. Die Betroffenen haben die Möglichkeit, die Bescheide anzufechten und einer gerichtlichen Überprüfung zu unterstellen. Medienberichte von "tz" und "Münchner Merkur" hatten zuvor über den Vorgang informiert.

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