Seit Januar diskutiert die Schweriner Politik über ein Verbot von privatem Feuerwerk. Der Hauptausschuss hat sich nun positioniert, und am 11. Mai entscheidet die Stadtvertretung endgültig. Im Hauptausschuss wurde nicht mehr diskutiert, sondern nur noch abgestimmt: zwei Stimmen dafür, neun Stimmen dagegen, eine Enthaltung. Ein Böller- und Feuerwerksverbot ab Silvester 2026 wird es in Schwerin voraussichtlich nicht geben.
Antragsteller: Viele Verletzungen in der Silvesternacht
Die Fraktionen von Linke und Bündnis 90/Die Grünen/Die Partei hatten ihren Antrag für ein solches Verbot ausführlich begründet. Das private Abbrennen von Feuerwerkskörpern sei „mit erheblichen Risiken für Mensch, Tier, Umwelt und öffentliche Sicherheit verbunden“, heißt es in dem mehrfraktionellen Antrag. Jedes Jahr gebe es in der Silvesternacht eine „Vielzahl teils schwerer Verletzungen“ durch unsachgemäßen Umgang mit Böllern. Für Tiere stelle die Lärmbelastung eine „massive Stress- und Gefährdungssituation“ dar, so die Antragsteller.
Durch das Feuerwerk würden zum Jahreswechsel innerhalb weniger Stunden „erhebliche Mengen“ an gesundheitsgefährdendem Feinstaub freigesetzt, heißt es im Antrag weiter. Es entstünden außerdem riesige Abfallberge, die Kosten verursachen und die personellen Ressourcen der Stadtreinigung binden würden.
Professionelles Feuerwerk oder Lichtshow als Alternative
Immer wieder komme es zu Wohnungs- und Gebäudebränden durch Feuerwerk, begründen die beiden Fraktionen ihre Initiative. Feuerwehr, Rettungsdienste und Polizei seien in der Silvesternacht „regelmäßig im Dauereinsatz“. Durch einen Verzicht auf private Böllerei könnten solche Einsätze deutlich reduziert werden, heißt es. Als „sichere, kontrollierte und attraktive Alternative“ schlagen die Linke und Bündnis 90/Die Grünen/Die Partei ein „zentrales, professionell organisiertes Feuerwerk oder eine moderne, umweltfreundlichere Licht- oder Lasershow“ vor.
Ordnungsdezernent: Verbot für ganze Stadt nicht möglich
Durch privates Feuerwerk würden Millionen verballert, sagte Linken-Stadtvertreter Daniel Trepsdorf im Januar bei der Einbringung des Antrags in der Stadtvertretung. Zugleich verwies er auf einen Fall aus der Silvesternacht 2025, bei dem Feuerwerkskörper auf einen Balkon im Mueßer Holz geflogen seien und einen Wohnungsbrand ausgelöst hätten. Der Schaden belaufe sich auf mehr als 15.000 Euro, die Wohnung sei unbewohnbar, so Trepsdorf.
Ordnungsdezernent Silvio Horn (Unabhängige Bürger) nahm jedoch schon in derselben Sitzung den Initiatoren des Verbotsantrags den Wind aus den Segeln. Ein allgemeines Feuerwerksverbot für die ganze Stadt sei rechtlich nicht möglich, stellte er klar. Der Bund habe das Sprengstoffrecht abschließend geregelt. Kommunen könnten lediglich bestimmte Verbotszonen festlegen, so Horn.



