Bürgermeisterwahl in Strausberg: Gericht soll über Annullierung entscheiden
Strausberg: Gericht entscheidet über Bürgermeisterwahl-Streit

Bürgermeisterwahl in Strausberg: Gericht soll über Annullierung entscheiden

In Strausberg hat sich ein politischer Konflikt um die Bürgermeisterwahl zu einem juristischen Streit entwickelt. Nachdem Landrat Gernot Schmidt (SPD) die Wahl für ungültig erklärt und die geplante Stichwahl Mitte März abgesagt hat, zieht Bürgermeisterkandidat Patrick Hübner nun vor Gericht.

Klage gegen Entscheidung des Landrats

Der parteilose Kandidat Patrick Hübner wird in dieser Woche Klage vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) einreichen. Sein Anwalt, Mario H. Seydel, bestätigte am Nachmittag, dass die Annullierung der Bürgermeisterwahl als rechtswidrig angesehen wird. „Da die Exekutive offenbar nicht gewillt ist, sich an Recht und Gesetz zu halten, müssen nun die Gerichte entscheiden“, heißt es in einer schriftlichen Mitteilung der Anwaltskanzlei.

Vorwürfe um verschwundene Wahlbriefe

Der Landrat hatte die Wahl wegen mutmaßlicher Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl für ungültig erklärt. Konkret geht es um das Postfach der Stadt für Wahlbriefe, das sich in einer Postfiliale befindet, die Bürgermeisterkandidat Hübner gehört. Schmidt erklärte vergangene Woche, es sei auffällig, dass ein „außergewöhnlich großer Anteil der Wahlbriefe“ nicht den Weg zurück vom Wähler zur Wahlbehörde gefunden hätte.

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Gegen diese Darstellung wehrt sich Hübner entschieden. „Der gegen meinen Mandanten erhobene Vorwurf, er könnte Briefwahlunterlagen verschwinden lassen, entbehrt jeder logischen Grundlage“, erklärte Anwalt Seydel. Er betonte, dass der Landrat lediglich ein Eingriffsrecht bei der Vorbereitung einer Wahl habe, nicht jedoch nach deren Durchführung. Diese Position stützt sich auf das Kommunalwahlgesetz.

Landrat bleibt bei seiner Entscheidung

Landrat Gernot Schmidt zeigt sich unbeeindruckt von der angekündigten Klage und will seine Entscheidung nicht zurücknehmen. Damit bleibt die Situation in Strausberg vorerst ungeklärt. Die politische Auseinandersetzung hat nun den Weg in die Justiz gefunden, wo das Verwaltungsgericht über die Rechtmäßigkeit der Wahlannullierung entscheiden muss.

Die Entwicklung in Strausberg wirft grundsätzliche Fragen zur Handhabung von Kommunalwahlen und den Befugnissen von Landräten bei Wahlverfahren auf. Bis zur gerichtlichen Entscheidung bleibt die Bürgermeisterposition in der brandenburgischen Stadt unbesetzt.

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