Der bayerische Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU) hat die für den 30. Mai geplante ganztägige Sperrung der Brenner-Autobahn A13 und der parallelen Bundesstraße B180 wegen einer lokalen Versammlung scharf kritisiert. Es handele sich nicht um irgendeinen Tag, sondern um einen Samstag mitten in den Pfingstferien, an dem üblicherweise Zimmerwechsel stattfinde, sagte Bernreiter auf Anfrage: „So geht man mit Nachbarn einfach nicht um.“
Massiver Ausweichverkehr erwartet
Den Auto- und Lkw-Verkehr zwischen Deutschland und Italien zu sperren, „hilft wirklich niemanden“, sagte Bernreiter. Der freie Warenverkehr über die Alpen werde durch Maßnahmen wie Blockabfertigungen und Nachtfahrverbote schon genug behindert, „da braucht es nicht noch einen weiteren Knüppel zwischen die Beine der Logistikbranche“. Unter den 32.000 Fahrzeugen, die voraussichtlich an dem Tag nicht über den Brenner fahren könnten, werden nach den Worten des bayerischen Ministers auch zahlreiche Familien aus Bayern sein, die eigentlich Urlaub in Österreich machen wollten.
Bernreiter äußerte zudem Bedenken bezüglich der Sicherheit im Straßenverkehr. Man werde „gefährliche Stausituationen erleben und auch massive Ausweichverkehre auf Straßen, die nicht dafür gemacht sind“. Das Recht auf Demonstrationen sei zu schützen, aber in gemeinsamen Gesprächen könne für alle Seiten mehr erreicht werden als durch solche „Extremmaßnahmen“, fügte Bernreiter hinzu.
Südtirol: Sperrung stelle Land „vor große Probleme“
Trotz der traditionell engen Beziehungen zwischen Tirol und Südtirol fuhr Südtirols Landeshauptmann Arno Kompatscher schweres Geschütz auf. Die Sperrung stelle sein Land „vor große Probleme“, so Kompatscher. Er protestierte nicht nur in Innsbruck und Wien gegen die Blockade, sondern forderte auch den italienischen Vizepremierminister Matteo Salvini auf, einzugreifen. Es drohten schwerwiegende Folgen nicht nur für die Reisenden, sondern auch für die Anrainer, da die Gefahr bestehe, dass nicht einmal mehr Rettungsfahrzeuge durchkommen. „Das könnte sehr ernste Konsequenzen haben“, so Kompatscher.
Tiroler Gericht erlaubt umstrittene Demonstration
Sowohl die Brenner-Autobahn A13 als auch die Brenner-Bundesstraße B182 und die L38 „Ellbogener Straße“ sollen am Samstag, 30. Mai, komplett in beide Richtungen für acht Stunden zwischen 11 und 19 Uhr gesperrt werden. Für Lkw gilt ein ganztägiges Fahrverbot in Tirol. Der Bürgermeister der Gemeinde Gries am Brenner, Karl Mühlsteiger, hatte bereits in der Vergangenheit zweimal Protestversammlungen gegen die Verkehrsbelastung auf beiden Hauptverkehrswegen zwischen Deutschland und Italien angemeldet, was allerdings von den Tiroler Behörden untersagt wurde. Schließlich hob das Tiroler Landesverwaltungsgericht die Verbotsbescheide mit dem Argument auf, die Versammlungsfreiheit sei dadurch verletzt. Kompatscher wisse nicht, ob sich der Richter, der diesen Protest genehmigt habe, der Folgen bewusst sei, kommentierte der Landeshauptmann. Auch in Tirol sind nicht alle glücklich über die Blockade. So hatte die Autobahngesellschaft Asfinag an das Gericht appelliert, die Sperrung nicht zu genehmigen.
Bayerisches Innenministerium: Rechtslage ist nicht eindeutig
Wäre eine Demonstration auf der Autobahn mit Vollsperrung auch in Deutschland möglich? Die Rechtslage ist nicht eindeutig, wie das Bayerische Innenministerium erläuterte. Eines ist aber nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) klar: Bundesstraßen und Autobahnen sind nicht generell ein „versammlungsfreier Raum“. Eine nur einstündige Sperrung der Autobahn A9 zwischen Nürnberg und München fand einmal mit dem Segen der bayerischen Verwaltungsjustiz statt. Allerdings würde eine „Güterabwägung“ in Deutschland wohl etwas anders ausfallen als in Tirol. Die ganztägige Sperrung gleich mehrerer der wichtigsten Fernverkehrsrouten würde wahrscheinlich mit dem – im Juristendeutsch – „Schutz der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs“ und den Rechten Dritter kollidieren. Nach der Rechtsprechung des BayVGH muss das „Versammlungsthema“ wenigstens einen Bezug zum Versammlungsort haben. Der früher geltende Grundsatz „Keine Demonstrationen auf Autobahnen“ gilt jedenfalls in dieser Striktheit auch in Bayern nicht mehr.



