Großglockner-Tragödie: Freund legt Berufung gegen Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung ein
Großglockner: Berufung gegen Verurteilung nach Tod der Freundin

Berufung nach tragischem Tod am Großglockner: Freund kämpft gegen Verurteilung

In einem aufsehenerregenden Fall nach einem tödlichen Alpinunfall am Großglockner in Österreich hat der verurteilte Freund der Verstorbenen Berufung gegen das Urteil eingelegt. Wie das Landesgericht Innsbruck mitteilte, geht auch die Staatsanwaltschaft in Revision, was den juristischen Streit weiter anheizt.

Verurteilung wegen grob fahrlässiger Tötung

Der 37-jährige Angeklagte war vor einer Woche vom Innsbrucker Gericht wegen grob fahrlässiger Tötung seiner 33-jährigen Lebensgefährtin schuldig gesprochen worden. Das Strafmaß fiel mit einer Geldbuße von 9.600 Euro und einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe vergleichsweise milde aus, obwohl die maximal mögliche Freiheitsstrafe drei Jahre Haft betragen hätte.

Der Richter begründete sein Urteil damit, dass der erfahrene Alpinist seine Verantwortung gegenüber der deutlich unerfahreneren Partnerin nicht angemessen wahrgenommen habe. Die gemeinsame Wintertour auf den mit 3.798 Metern höchsten Berg Österreichs sei unzureichend geplant worden, und der Mann habe seine Freundin nicht über die extremen Herausforderungen einer solchen Unternehmung aufgeklärt.

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Tragischer Hergang und verspäteter Notruf

Das Paar hatte sich im Januar 2025 auf den Weg zum Großglockner-Gipfel gemacht. Während der Mann über große Erfahrung im hochalpinen Bereich verfügte, hatte die bergsportbegeisterte Frau noch nie zuvor eine derart anspruchsvolle Wintertour unternommen. Bei eisigen Winden und schwierigen Bedingungen kamen die beiden nur langsam voran.

Knapp unterhalb des Gipfels ging der 33-Jährigen schließlich die Kraft aus. Anstatt umgehend einen Notruf abzusetzen, versuchte ihr Partner zunächst selbst, Hilfe zu organisieren. In der bitterkalten Nacht erfror die Frau allein, während der Mann unterwegs war. Dieser verspätete Notruf wurde vom Gericht als weiteres Versäumnis gewertet.

Milderungsgründe und anhaltender Rechtsstreit

Bei der Strafzumessung berücksichtigte der Richter mehrere Milderungsfaktoren: Der Angeklagte war bisher unbescholten, hatte durch den Unfall seine Lebensgefährtin verloren und war zudem in sozialen Medien massiven Anfeindungen ausgesetzt gewesen.

Dennoch bekämpft der Verteidiger sowohl die Höhe der Strafe als auch die Verurteilung an sich. Der Anwalt hat Berufung wegen angenommener Verfahrensmängel eingelegt. Über die nun eingereichten Revisionen wird das Oberlandesgericht Innsbruck entscheiden müssen, was den juristischen Prozess weiter verlängert.

Die Tragödie am Großglockner wirft grundsätzliche Fragen zur Verantwortung erfahrener Bergsteiger gegenüber weniger versierten Partnern auf und zeigt die fatalen Konsequenzen, die unzureichende Planung und Risikoeinschätzung im Hochgebirge haben können.

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