Großglockner-Fall: Berufung gegen Bewährungsstrafe eingelegt
Nach der Verurteilung eines 37-jährigen Österreichers wegen des Erfrierungstodes seiner Freundin bei einer Bergtour am Großglockner haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung Berufung eingelegt. Beide Seiten hätten fristgerecht Rechtsmittel gegen die vergangenen Donnerstag verhängte Bewährungsstrafe eingelegt, teilte das Landesgericht Innsbruck mit. Thomas P. war wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe sowie einer Geldstrafe von 9400 Euro verurteilt worden.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Angesichts der Berufungen sei das Urteil noch nicht rechtskräftig, sagte Gerichtssprecher Klaus Jennewein. Beide Parteien müssten binnen vier Wochen ihre Berufungsgründe ausführlich darlegen, dann entscheide das Oberlandesgericht Innsbruck darüber. Der Richter des Landesgerichts hatte in seiner Urteilsbegründung argumentiert, die verstorbene 33-Jährige sei "Galaxien" vom alpinistischen Können des Angeklagten entfernt gewesen. Sie habe sich in dessen "Obhut" begeben und sei davon ausgegangen, dass er die "Verantwortung" für sie übernehme.
"Ausnahmesituation" am Berg
Thomas P. hatte in dem Prozess beteuert, dass ihm die Geschehnisse "unendlich leid" täten und er seine Freundin "geliebt" habe. Zudem betonte der Salzburger mehrfach, über "keinerlei Alpin-Ausbildung" zu verfügen und somit keinesfalls in der Rolle des Bergführers gewesen zu sein. Das Paar war nach seinen Angaben im Januar 2025 auf dem Großglockner, dem höchsten Berg Österreichs, in eine "Ausnahmesituation" geraten. Er habe in Absprache mit ihr den Abstieg gewagt. Als er noch einmal umkehren wollte, habe sie ihn weggeschickt und damit sein Leben gerettet.
Eine Gerichtsmedizinerin bestätigte, dass die am Berg zurückgelassene 33-Jährige an Unterkühlung starb. Der Fall hat in Österreich und darüber hinaus für großes Aufsehen gesorgt und wirft Fragen zur Verantwortung bei Bergtouren auf. Die Berufungen zeigen, dass die rechtliche Auseinandersetzung um diesen tragischen Vorfall noch nicht abgeschlossen ist.



