Frauenanteil im baden-württembergischen Landtag stagniert trotz Wahlrechtsreform
Eine zentrale Reform zur Steigerung des Frauenanteils im baden-württembergischen Landtag hat ihr Ziel klar verfehlt. Laut vorläufigem Endergebnis liegt der Anteil weiblicher Abgeordneter bei lediglich 33,8 Prozent, was im Vergleich zur vorherigen Legislaturperiode nahezu unverändert ist. Damit bleibt Baden-Württemberg eines der schwächsten Bundesländer in Sachen parlamentarischer Gleichstellung.
Reform mit begrenzter Wirkung
Die 2022 beschlossene Wahlrechtsreform sollte den Einfluss der Landesparteien auf die Kandidatenauswahl stärken, um Frauen gezielt auf aussichtsreiche Listenplätze zu setzen. Kritiker hatten zuvor moniert, dass sich auf lokaler Ebene oft männliche „Platzhirsche“ durchsetzten. In der Praxis zeigte die Reform jedoch kaum Wirkung: Auf den ersten zehn Plätzen der Landeslisten waren bei Grünen, CDU und SPD zur Hälfte Frauen vertreten, bei der FDP nur drei und bei der AfD lediglich eine einzige Frau.
Landtag wächst auf Rekordgröße
Gleichzeitig ist der neu gewählte Landtag mit 157 Abgeordneten so groß wie nie zuvor in der Geschichte des Bundeslandes. Grund dafür ist das neue Wahlrecht, das erstmals eine Zweitstimme vorsah und durch Überhang- und Ausgleichsmandate die Regelgröße von 120 Abgeordneten deutlich überschreitet. Kritiker, darunter die nicht mehr im Landtag vertretene FDP, hatten einen weiter aufgeblähten Parlamentsbetrieb mit zusätzlichen Millionenkosten befürchtet, scheiterten jedoch mit ihrem Volksbegehren gegen einen „XXL-Landtag“.
Insgesamt unterstreichen die Ergebnisse, dass strukturelle Reformen allein nicht ausreichen, um die parlamentarische Repräsentation von Frauen nachhaltig zu verbessern. Die Debatte um effektivere Maßnahmen zur Gleichstellung in der Politik dürfte damit weiter an Fahrt gewinnen.



