München – Jetzt kommt sie doch, die umstrittene Hymnenpflicht! Nach monatelangem Streit steht fest: An Bayerns Schulen müssen bei Abschlussfeiern künftig Hymnen gespielt werden. Doch anders als von CSU-Chef Markus Söder (59) gefordert, gilt die Regel erst ab dem nächsten Schuljahr. Klar ist: Ohne Bayernhymne geht gar nichts mehr!
Die neue Regelung im Detail
„Ab dem Schuljahr 2026/2027 müssen bei festlichen Schulveranstaltungen zur Verleihung von Abschlusszeugnissen immer die Bayernhymne und mindestens eine weitere Hymne (deutsche Nationalhymne und/oder Europahymne) in würdig-feierlicher Weise in den Festakt integriert werden“, heißt es in einem Schreiben des Kultusministeriums. Ursprünglich wollte die CSU sogar alle drei Hymnen verpflichtend machen – Deutschland-, Europa- und Bayernhymne. Und Söder drängte auf einen Schnellstart noch in diesem Schuljahr. Doch daraus wird nichts: Die große Hymnen-Show kommt erst später.
Keine Mitsingpflicht
Immerhin: Eine Mitsingpflicht gibt es nicht! Wie die Hymnen gespielt werden, bleibt locker geregelt. Laut Ministerium liegt das „im Ermessen der Schulleitung und richtet sich nach den Möglichkeiten der einzelnen Schule“. Wer mitsingen will, bekommt Hilfe: „Durch das Aushändigen von Textblättern soll den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Abschlussfeier jedoch ein textsicheres Mitsingen ermöglicht werden.“
Hintergrund und Kontroversen
Der Vorstoß geht auf die Junge Union zurück, die beim CSU-Parteitag im vergangenen Dezember Druck machte. Seitdem sorgt das Thema für mächtig Wirbel im Freistaat – zwischen Zustimmung, Kritik und Spott. Besonders bissig wurde es auf dem Nockherberg Anfang März: Kabarettist Stephan Zinner (51) zog über die Idee her und wetterte, man solle doch bitte nicht „so einen plakativen Schmarrn“ verlangen.
Doch die Staatsregierung meint es ernst – sehr ernst sogar! Im Ministeriumsschreiben wird ausdrücklich gewarnt: „Auf die Einhaltung des §90a StGB (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole) ist zu achten.“ Für die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ist das ein No-Go. Vize Markus Weinberger ätzt: „Offensichtlich befürchtet das Ministerium, dass die staatlich verordnete Singstunde nicht von allen so bierernst genommen wird wie gewünscht und schwenkt schon mal vorsorglich die Keule des Strafgesetzbuches.“



