Datenschutz-Panne in Berlin: Schöffen-Listen jahrelang versehentlich online
Berlin: Schöffen-Listen jahrelang versehentlich online

Schwere Datenschutzverletzung in der Hauptstadt

In Berlin hat sich eine gravierende Datenschutzpanne ereignet, die die Privatsphäre von fast 900 Bürgern betrifft. Listen mit den Namen von Personen, die als Schöffen vorgeschlagen waren, sind versehentlich jahrelang im Internet für jedermann abrufbar gewesen. Diese sensiblen Daten umfassten nicht nur die Namen, sondern auch Berufsangaben und Wohnorte der Betroffenen.

Formaler Fehler führte zur Veröffentlichung

Wie das Bezirksamt Mitte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, sei die Ursache für die Panne ein formaler Fehler bei der internen Freigabe gewesen. Die Listen wurden demnach im März 2023 zusammen mit den Beschlüssen des Bezirks veröffentlicht und blieben bis mindestens Mai öffentlich zugänglich. Ein Sprecher des Bezirksamts erklärte: „Das Bezirksamt nimmt den Vorfall sehr ernst und überprüft fortlaufend die internen Kontroll- und Prüfmechanismen, um vergleichbare Fehler künftig zu vermeiden.“

Datenschutzbeauftragter kritisiert erheblichen Eingriff

Der Berliner Datenschutzbeauftragte wurde am 13. Januar über die Datenpanne informiert. Ein Sprecher bewertete die Veröffentlichung als erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Er betonte: „Angemessene Datenschutzvorkehrungen sind bei ehrenamtlichem Engagement in öffentlich exponierten Ämtern wie dem Schöffenamt essenziell, insbesondere um die betroffenen Personen vor Belästigung, Bedrohung oder unzulässiger Einflussnahme zu schützen.“

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Besonderer Schutz für Ehrenamtliche gefordert

Gerade Ehrenamtliche, die sich ohne gesonderte Vergütung oder neben ihrem Hauptberuf für das Gemeinwohl einsetzen, verdienen nach Ansicht des Datenschutzbeauftragten besonderen Schutz ihrer Privatsphäre. Dieser Schutz soll sicherstellen, dass ihr Engagement nicht zu persönlichen Nachteilen oder gar Gefährdungen führt. Das Bezirksamt Mitte hat inzwischen alle betroffenen Personen über den Vorfall informiert und versichert, Maßnahmen zur Verbesserung der Datensicherheit zu ergreifen.

Die Veröffentlichung war ursprünglich durch den „Tagesspiegel“ aufgedeckt worden. Die nun bekannt gewordenen Details unterstreichen die Notwendigkeit strengerer Kontrollmechanismen bei der Handhabung sensibler personenbezogener Daten, insbesondere im öffentlichen Sektor.

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