Die Zahl der Datenschutzbeschwerden in Brandenburg ist im vergangenen Jahr um zehn Prozent gestiegen, wobei die Videoüberwachung den größten Anteil ausmacht. Von insgesamt 1.599 Fällen betrafen 431 Beschwerden und Beratungen Videokameras – ein Anstieg von fast 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dies gab Landesdatenschutzbeauftragte Dagmar Hartge bei der Vorstellung des neuen Jahresberichts bekannt.
Bußgelder und problematische Fälle
Im Jahr 2025 verhängte die Behörde 25 Geldbußen in Höhe von insgesamt 109.000 Euro. Besonders besorgt zeigt sich Hartge über den Einsatz künstlicher Intelligenz in der Landesverwaltung und in Schulen, für den sie eine rechtliche Grundlage fordert.
Campingplatz mit 14 Kameras
Ein Campingplatz westlich von Potsdam sorgte für drei Geldbußen. Dort waren 14 Kameras installiert, die Zufahrt, Rezeption und Restaurant überwachten. „Es bestanden keine Gefahren, die hätten bekämpft werden müssen“, erklärte Hartge. Die Verantwortlichen haben gegen das Bußgeld im höheren vierstelligen Bereich Klage eingereicht.
Polizei-Netzspeicher öffentlich zugänglich
Ein Netzwerkspeicher des Staatsschutzes der Polizei war nach Angaben der Datenschützer ungeschützt im Internet zugänglich. Der Speicher wurde vom Landeskriminalamt (LKA) für persönliche Daten getrennt vom internen Polizeinetz eingerichtet, aber auch für Bürgerhinweise in einem Kriminalfall genutzt. Ein Bürger stieß bei der Nutzung einer Meldeplattform auf den Server. Der Speicher habe gegen alle Sicherheitsanforderungen verstoßen. „Die Polizei hat inzwischen ein großes Maßnahmenkonzept ergriffen“, so Hartge.
Hackerangriff auf Arztpraxis
Etwa 8.000 Patienten waren von einem Hackerangriff auf eine Arztpraxis betroffen. Sämtliche Patientendaten gingen verloren, da die Schadsoftware auch das Backup verschlüsselte. Die Patientenakten mussten neu angelegt werden. Die Datenschützer verwarnten die Praxis.
KI in Verwaltung und Schulen ohne Rechtsgrundlage
Brandenburg plant den Einsatz eines KI-Assistenztools in der Landesverwaltung, das Texte erstellen, korrigieren und zusammenfassen soll. Anders als in Hamburg, wo das Modell LLMoin eine Rechtsgrundlage hat, fehlt diese in Brandenburg noch. Auch der Chatbot „Telli“ an Schulen sei ohne ausreichende Folgenabschätzung eingeführt worden. Lehrer und Schüler dürfen zunächst keine personenbezogenen Daten verwenden, was den Betrieb ermöglichte.



