Brandenburgs AfD fordert Ende der rechtsextremen Einstufung nach Kölner Gerichtsurteil
Die AfD-Landtagsfraktion in Brandenburg setzt sich nach einer aktuellen Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts vehement für ein Ende der Einstufung der Partei als rechtsextrem durch den Landesverfassungsschutz ein. Hans-Christoph Berndt, der Fraktionschef der Brandenburger AfD, kündigte an, einen Antrag auf Rücknahme der Klassifizierung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung zu stellen. Darüber hinaus fordert die Partei die Einstellung der nachrichtendienstlichen Beobachtung und den Rückzug möglicher verdeckter Mitarbeiter des Verfassungsschutzes aus ihren Reihen.
Kölner Gerichtsurteil als Auslöser für neue Forderungen
Das Verwaltungsgericht Köln entschied am Donnerstag im Eilverfahren, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD auf Bundesebene vorläufig nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen und entsprechend überwachen darf. Eine endgültige Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus, sodass die Partei weiterhin als Verdachtsfall im rechtsextremistischen Spektrum behandelt wird. Bereits diese Einstufung als extremistischer Verdachtsfall ermöglicht den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel zur Überwachung.
Brandenburgs Innenministerium sieht keinen direkten Bezug
Das Brandenburger Innenministerium betont jedoch, dass das Kölner Urteil keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Situation im Land hat. Eine Sprecherin erklärte, die Entscheidung beziehe sich ausschließlich auf die Bundespartei und entfalte keine Rechtswirkung für den Landesverband Brandenburg. Dieser wurde bereits im April 2025 durch den Verfassungsschutz Brandenburg als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft, eine Klassifizierung, die nach Ansicht der Behörde unabhängig vom Bundesurteil bestehen bleibt.
Rechtliche Auseinandersetzungen und politische Debatten
Die AfD in Brandenburg hatte zuvor gegen die Einstufung vor dem Verwaltungsgericht Potsdam sowohl eine Klage als auch einen Eilantrag eingereicht. Den Eilantrag zog die Partei später zurück, um die Veröffentlichung des Vermerks mit der Begründung zur Einstufung zu ermöglichen. Nach dieser Einstellung konnte die AfD in Brandenburg erneut als gesichert rechtsextremistisch bezeichnet werden. Berndt argumentiert dennoch, dass das Kölner Urteil einen Bezug zu Brandenburg habe, da der Vermerk des Bundesamts für Verfassungsschutz zahlreiche Zitate aus dem Brandenburger Kontext enthalte. Diese kontroverse Debatte unterstreicht die anhaltenden Spannungen zwischen der AfD und den Sicherheitsbehörden in Brandenburg.



