Brandenburgs AfD-Landeschef sieht keine Notwendigkeit für strengere Verhaltensregeln
Der Landesvorsitzende der AfD in Brandenburg, René Springer, lehnt schärfere Verhaltensregeln innerhalb der Partei ab, um Vorwürfen der Vetternwirtschaft zu begegnen. In einem exklusiven Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur betonte Springer, dass für Abgeordnete bereits klare rechtliche Vorgaben bei der Beschäftigung von Mitarbeitern existieren. „Diese Regeln sind maßgeblich – und sie sind selbstverständlich eingehalten worden“, erklärte der Politiker mit Nachdruck.
Debatte um Familienangehörige in Beschäftigungsverhältnissen
Die Diskussion wurde durch mehrere Fälle in Sachsen-Anhalt ausgelöst, bei denen Familienangehörige von AfD-Politikern bei anderen Bundestagsabgeordneten angestellt waren. Der Bundesvorsitzende der AfD, Tino Chrupalla, äußerte sich dazu ambivalent: Zwar seien die Verträge rechtskräftig und nicht zu beanstanden, aber „ein Geschmäckle hat's“. Im Kontrast dazu sprach sich der Thüringer AfD-Landesvorsitzende Stefan Möller im „Stern“ explizit für verschärfte Verhaltensregeln aus.
Springer hingegen bleibt bei seiner Position: „Es gibt hier keinen Anlass für gezielte journalistische Empörung oder zusätzliche Sonderregeln.“ Der Brandenburger Parteichef verteidigt damit den Status quo und weist Kritik an den bestehenden Praktiken zurück.
Konkreter Fall in Brandenburg: Die Anstellung von Frau Hohm
In Brandenburg selbst ist ein konkreter Fall bekannt geworden: Die Europaabgeordnete Mary Khan (AfD) beschäftigt die Ehefrau des Bundesvorsitzenden der AfD-Jugendorganisation Generation Deutschland (GD), Jean-Pascal Hohm, als örtliche Assistentin. Hohm, der ebenfalls Landtagsabgeordneter ist, verteidigt diese Anstellung bei der Kollegin seines Landtagskollegen Dennis Hohloch.
„Ich halte es grundsätzlich nicht für problematisch, wenn Mitglieder desselben Landesverbandes oder Angehörige von Parteikollegen bei einem Abgeordneten beschäftigt sind“, so Hohm. Er fügte hinzu, dass Leistung und Entlohnung in einem angemessenen Verhältnis stehen müssten und sich keine Abhängigkeitsstrukturen bilden dürften. „Die Hauptbeschäftigung meiner Frau liegt außerhalb der Politik. Sie übt lediglich einen kleinen Nebenjob bei Frau Khan aus.“ Diese Information sei auf der Webseite des EU-Parlaments öffentlich einsehbar.
Reaktionen und Hintergrund
Mary Khan äußerte sich zunächst nicht auf Anfragen, erklärte jedoch gegenüber der „taz“, dass sie Frau Hohm aufgrund ihrer fachlichen und persönlichen Qualitäten sowie ihrer Herkunft aus Brandenburg ausgewählt habe, nicht wegen der familiären Verbindung zu Jean-Pascal Hohm.
Politisch brisant ist der Kontext: Die AfD in Brandenburg wird vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft, worgegen die Partei aktuell juristisch vorgeht. Diese Einstufung bildet den Hintergrund für die anhaltende öffentliche und mediale Aufmerksamkeit für interne Vorgänge innerhalb der Brandenburger AfD.
Die Debatte um schärfere Verhaltensregeln zeigt somit nicht nur interne Differenzen innerhalb der AfD auf, sondern reflektiert auch die anhaltenden Spannungen zwischen der Partei und staatlichen Behörden sowie der öffentlichen Wahrnehmung.



