Ausweispflicht in Berliner Freibädern: Drei Jahre Erfahrung und anstehende Gerichtsentscheidung
Während die Temperaturen noch nicht an den Sommer denken lassen, laufen die Vorbereitungen für die Freibadsaison in Berlin bereits auf Hochtouren. Im Mittelpunkt steht dabei eine seit 2023 geltende Sicherheitsmaßnahme: die Ausweispflicht in allen städtischen Freibädern. Diese Regelung wurde nach gewalttätigen Vorfällen in mehreren Badeanstalten eingeführt und wird nun kontrovers diskutiert.
Die aktuelle rechtliche Auseinandersetzung
Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat die Ausweispflicht und die begleitende Videoüberwachung in den Eingangsbereichen kritisiert und den Betreiber, die Berliner Bäder-Betriebe, offiziell verwarnt. Der Badbetreiber wehrt sich gegen diese Einschätzung und hat den Fall vor Gericht gebracht. Das Verwaltungsgericht Berlin wird die Angelegenheit am 6. Mai 2026 verhandeln – nur wenige Tage nach dem offiziellen Saisonstart am 1. Mai.
Polizeistatistiken der vergangenen Saison
Im Zeitraum vom 15. Mai bis 7. September 2025 verzeichnete die Berliner Polizei insgesamt 346 Einsätze unter dem Stichwort „Sommerbad“. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es 295 Einsätze. Eine Polizeisprecherin betonte jedoch, dass diese Zahlen mit Vorsicht zu interpretieren seien, da sich die Situation vor Ort oft anders darstelle als zunächst gemeldet. Zudem könnten Einsätze zwar an der Adresse eines Bades erfolgt sein, aber einen anderen Anlass gehabt haben.
Die registrierten Straftaten in Freibädern beliefen sich in der Saison 2025 auf insgesamt 208 Delikte. Dabei handelte es sich vorwiegend um:
- Diebstähle, insbesondere von Fahrrädern im Außenbereich
- 46 Gewalttaten, überwiegend einfache Körperverletzungen
Schwerwiegende Vorfälle wie Massenschlägereien oder Angriffe auf Wachpersonal blieben in der vergangenen Saison aus.
Hausverbote und Sicherheitsmaßnahmen
Die Berliner Bäder-Betriebe erteilten in der gesamten Saison 2025 insgesamt 143 Hausverbote. Die meisten davon betrafen das Freibad Pankow (26 Verbote) und das Sommerbad am Insulaner (24 Verbote). In 56 Fällen wurden Besucher dabei erwischt, wie sie über Zäune kletterten, um den Eintritt zu umgehen – auch hier führte das Bad in Pankow mit 26 registrierten Fällen die Statistik an.
Nach Angaben der Bäder-Betriebe wurde in allen Fällen ein Ausweisdokument erfasst, was die Identifizierung der betroffenen Personen ermöglichte.
Einschätzungen von Betreibern und Polizei
Die Berliner Bäder-Betriebe bewerten die Ausweispflicht positiv. Seit ihrer Einführung sei die Zahl der Zwischenfälle deutlich gesunken. „Zum einen können wir im Zweifel die Personalien feststellen“, erklärte eine Sprecherin. „Zum anderen können wir bei Zwischenfällen Hausverbote sicher aussprechen.“ Für beides sei ein Personaldokument notwendig. Zudem seien Online-Tickets nur in Verbindung mit einem Ausweis gültig.
Auch die Polizei bestätigt einen Rückgang der Straftaten seit 2023. Ob dies jedoch direkt mit der Ausweispflicht zusammenhängt, lässt sich nach polizeilicher Einschätzung nicht eindeutig sagen. Die Beamten weisen darauf hin, dass die Pflicht zur Vorlage eines Ausweises auch zu Konflikten zwischen Personal und Besuchern führen kann, die dann polizeiliche Hilfe erforderlich machen.
Videoüberwachung in Eingangsbereichen
Seit 2023 sind in den Eingangsbereichen der Freibäder in Neukölln, am Insulaner, in Kreuzberg und Pankow Videoüberwachungsanlagen installiert. 2024 kam das Sommerbad Gropiusstadt hinzu. Die Videodaten werden 72 Stunden gespeichert. Laut den Bäder-Betrieben hat die Polizei diese Aufnahmen jedoch nur in Einzelfällen abgefragt.
Die Diskussion um die richtige Balance zwischen Sicherheit und Datenschutz wird mit der anstehenden Gerichtsverhandlung im Mai neue Impulse erhalten. Während die Bäder-Betriebe auf die positiven Effekte der Maßnahmen verweisen, bleibt die Datenschutzbeauftragte bei ihrer kritischen Haltung. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts könnte weitreichende Folgen für die Sicherheitskonzepte in öffentlichen Freizeiteinrichtungen haben.



