Gericht kippt Bebauungsplan für Mega-Solarpark in der Uckermark
Bebauungsplan für Solarpark in Uckermark ungültig

Bebauungsplan für Solarpark in der Uckermark gerichtlich für ungültig erklärt

In einem bedeutenden Urteil für den Umwelt- und Naturschutz hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) den Bebauungsplan der Gemeinde Boitzenburger Land für eine großflächige Photovoltaik-Anlage für unwirksam erklärt. Damit gab das Gericht dem Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) recht, der gegen die Gemeinde geklagt hatte.

Umweltverband kritisiert mangelhafte Standortbewertung

Der BUND hatte bereits im Jahr 2023 beim OVG beantragt, den Bebauungsplan für unwirksam zu erklären. Der Umweltverband rügte zahlreiche Punkte an dem Plan, der die Grundlage für die größte von drei geplanten Flächen bildete. Vor allem kritisierte der BUND, dass der Standort aus umwelt- und naturschutzrechtlichen Gründen unzutreffend bewertet worden sei. Die Gemeinde hatte den Bebauungsplan im Jahr 2021 festgesetzt und damit die Voraussetzungen für den Bau und Betrieb einer Photovoltaik-Anlage auf einer Ackerfläche von etwa 128 Hektar geschaffen.

„Wir haben die Qualität der Unterlagen gerügt. Das hat das Gericht bestätigt“, sagte ein Sprecher des BUND in Potsdam. „Das ist ein großer Erfolg für den Naturschutz.“ Der Sprecher betonte jedoch, dass mit einem Abriss der bereits errichteten Anlage nicht zu rechnen sei, da der Betreiber über eine separate Baugenehmigung verfüge, die von der aktuellen Gerichtsentscheidung nicht berührt werde.

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Eine der größten Photovoltaik-Anlagen Deutschlands betroffen

Der nun für ungültig erklärte Bebauungsplan ist einer von insgesamt drei Plänen, auf deren Grundlage in der Gemeinde Boitzenburger Land eine der größten Photovoltaik-Anlagen in Deutschland entstanden ist. Die Anlage erstreckt sich über eine Fläche von bisher etwa 128 Hektar und repräsentiert einen bedeutenden Teil der deutschen Solarinfrastruktur.

Welche konkreten Folgen sich aus dem Gerichtsurteil ergeben, bleibt allerdings vorerst offen. Die Gemeinde muss nun den Bebauungsplan erneuern und dabei die vom Gericht monierten Mängel in der Umweltverträglichkeitsprüfung beheben. Dies könnte zu Auflagen für den weiteren Betrieb der Anlage führen oder sogar Teile der bestehenden Installation betreffen.

Bedeutung für die deutsche Energie- und Umweltpolitik

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat überregionale Bedeutung für die deutsche Energiepolitik. Es unterstreicht die Notwendigkeit, bei der Planung großer Solarparks nicht nur energiewirtschaftliche, sondern auch umwelt- und naturschutzrechtliche Aspekte umfassend zu berücksichtigen.

Der Fall zeigt deutlich die Spannung zwischen dem beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien und dem Schutz natürlicher Lebensräume. Während Solarparks einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten, müssen Standortwahl und Planungsverfahren den gesetzlichen Umweltstandards entsprechen. Das Gerichtsurteil setzt hier ein klares Signal für mehr Sorgfalt in der Planungsphase.

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