Brandenburgs Landtag verabschiedet umfassende Gesetzespakete
Der Brandenburger Landtag hat in seiner jüngsten Sitzung vier bedeutende Gesetzesänderungen beschlossen, die verschiedene Bereiche des öffentlichen Lebens betreffen. Die Neuerungen umfassen Maßnahmen zur verbesserten Drohnenabwehr, den Abbau von Bürokratie, Anpassungen im Medienrecht und Änderungen im Fraktionsgesetz.
Polizeigesetz wird für Drohnenabwehr erweitert
Angesichts zunehmender Bedrohungen durch unbemannte Fahrzeugsysteme hat Brandenburg sein Polizeigesetz angepasst. Ein neuer Paragraf zum „Einsatz technischer Mittel gegen unbemannte Fahrzeugsysteme“ wurde aufgenommen. Dieser klärt ausdrücklich, dass polizeiliche Maßnahmen gegen an Land, in der Luft oder zu Wasser betriebene unbemannte Geräte zulässig sind, sofern dies zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit erforderlich ist. Die Regierung reagiert damit auf potenzielle Sabotageakte und Angriffe auf kritische Infrastruktur.
Bürokratieabbau-Gesetz soll Wirtschaft entlasten
Parallel dazu wurde das „Gesetz zum Abbau von Bürokratie im Land Brandenburg“ verabschiedet. Die Landesregierung verfolgt damit das Ziel, administrative Hürden zu reduzieren und Verfahren zu beschleunigen. Konkret bedeutet dies:
- Weniger Berichts- und Auskunftspflichten für Unternehmen
- Beglaubigung von Kopien nur noch in zwingend notwendigen Fällen
- Beschränkung technischer Standards auf das unbedingt Nötige
Fraktionsgesetz ermöglicht Bildung neuer Gruppe
Eine weitere wichtige Änderung betrifft das Fraktionsgesetz. Drei ehemalige Abgeordnete der zerstrittenen BSW-Landtagsfraktion – Melanie Matzies, Reinhard Simon und André von Ossowski – können nun rechtlich abgesichert eine eigene Gruppe mit neuem Namen bilden. Bisher war diese Möglichkeit nicht gegeben, was nach ihrem Austritt aus der BSW-Fraktion zu Unsicherheiten geführt hatte.
Medienstaatsvertrag wird modernisiert
Der Staatsvertrag über private Medien in Berlin und Brandenburg erfährt eine umfassende Novellierung. Mit den Stimmen von SPD und CDU wurde der Gesetzentwurf angenommen, der den rechtlichen Rahmen für die Medienanstalt Berlin-Brandenburg sowie für private Rundfunk- und Telemedienanbieter neu gestaltet. Zu den wesentlichen Änderungen gehören:
- Präzisierung der Haushalts- und Wirtschaftsführung
- Einführung einer Vergütungsobergrenze für das Amt der Direktorin
- Anpassung an aktuelle medientechnologische Entwicklungen



