Brandenburg hält an Rückforderung von Corona-Soforthilfen fest – Gerichtsentscheid abwartend
Brandenburg fordert weiter Corona-Hilfen zurück

Brandenburg setzt Rückforderung von Corona-Soforthilfen fort

Die Brandenburger Landesregierung beabsichtigt keinen Stopp der Rückforderung von Corona-Soforthilfen für Unternehmen und Selbstständige aus dem Jahr 2020. Wirtschaftsministerin Martina Klement (CSU) teilte auf eine Anfrage des BSW-Abgeordneten Sven Hornauf mit, dass die Landesregierung derzeit nicht plant, eine entsprechende Rechtsgrundlage zu schaffen. Hornauf hatte nachgefragt, ob Brandenburg ähnlich wie Baden-Württemberg Unternehmen nachträglich von Rückforderungen befreien will.

Abwarten auf Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts

Die Landesregierung in Potsdam will zunächst abwarten, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg mit unterschiedlichen Entscheidungen zur Rückzahlung der Soforthilfen umgeht. Im vergangenen Jahr hatte das Verwaltungsgericht Cottbus in zwei Fällen erstmals der Klageseite Recht gegeben. Das Gericht verwies dabei auf die damalige nachträgliche Verschärfung der Förderbedingungen.

Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums setzt die Landesregierung die Bewertung des Cottbuser Verwaltungsgerichts bisher nicht um. Ob Maßnahmen erforderlich seien, könne erst nach den Entscheidungen des OVG zu den Berufungen in beiden Verfahren festgestellt werden. Die „Märkische Oderzeitung“ hatte zuvor über diese Entwicklung berichtet.

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Hintergrund der Corona-Soforthilfen

Die gestaffelte Soforthilfe sollte während der Coronakrise 2020 die wirtschaftliche Existenz von Soloselbstständigen und kleinen Unternehmen sichern und akute Liquiditätsengpässe überbrücken. Als der Bund ein Programm mit schärferen Auflagen auflegte – als Grundlage galten nur noch Betriebskosten – änderte Brandenburg die Konditionen.

Statistiken zu den strittigen Fällen

Insgesamt gingen rund 76.800 Anträge auf Grundlage von zwei Richtlinien für die Soforthilfen vom März 2020 bei der Investitionsbank ILB ein. Davon wurden etwa 85 Prozent mit einem Volumen von fast 577 Millionen Euro bewilligt. Bisher zahlten laut Ministerium rund 20.700 Empfänger Soforthilfe mit einem Volumen von knapp 156 Millionen Euro freiwillig zurück.

Die Investitionsbank erließ in rund 7.600 Fällen Rückforderungsbescheide mit einem Volumen von etwa 61 Millionen Euro. Darauf gingen fast 56 Millionen Euro Rückzahlungen ein. In rund 1.600 Fällen wurden Widersprüche eingelegt, wovon etwas mehr als 600 erfolgreich waren oder zurückgezogen wurden. Vier Verfahren waren noch offen.

In fast 1.000 Fällen wurde die Rückforderung aufrechterhalten, was zu 129 Klageverfahren führte. In 54 Fällen bestätigten die Verwaltungsgerichte Cottbus und Frankfurt (Oder) die Rückforderungen. Weil es jedoch unterschiedliche Entscheidungen gab, beantragte die ILB eine Berufung, um eine einheitliche Rechtsgrundlage zu schaffen.

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