Brandenburg bleibt bei Rückforderung von Corona-Soforthilfen – Gerichtsentscheid abwartend
Die Brandenburger Landesregierung hält vorerst an ihrer Praxis fest, Corona-Soforthilfen aus dem Jahr 2020 von Unternehmen und Selbstständigen zurückzufordern. Wirtschaftsministerin Martina Klement (CSU) teilte auf eine parlamentarische Anfrage mit, dass die Landesregierung derzeit nicht beabsichtige, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, um Unternehmen nachträglich von diesen Rückforderungen zu befreien. Dies steht im Kontrast zu anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg, die bereits entsprechende Maßnahmen ergriffen haben.
Regierung wartet auf höchstrichterliche Klärung
Die Landesregierung in Potsdam begründet ihre Haltung damit, dass sie zunächst die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg abwarten möchte. Dieses muss sich mit unterschiedlichen Urteilen zu Rückzahlungsfragen auseinandersetzen. Im vergangenen Jahr hatte das Verwaltungsgericht Cottbus in zwei Fällen erstmals den Klägern Recht gegeben und dabei auf nachträgliche Verschärfungen der Förderbedingungen verwiesen.
Das Wirtschaftsministerium setzt die Bewertung des Cottbuser Gerichts bisher nicht um. Ob überhaupt Maßnahmen erforderlich seien, könne erst nach den Entscheidungen des OVG zu den Berufungen in beiden Verfahren festgestellt werden. Die „Märkische Oderzeitung“ hatte zuvor über diese Entwicklung berichtet.
Hintergrund der Corona-Soforthilfen
Die gestaffelte Soforthilfe wurde während des ersten Lockdowns im Jahr 2020 eingeführt, um die wirtschaftliche Existenz von Soloselbstständigen und kleinen Unternehmen zu sichern. Sie sollte akute Liquiditätsengpässe überbrücken, die durch die Coronakrise in eine existenzbedrohliche Schieflage gerieten. Als der Bund später ein Programm mit schärferen Auflagen auflegte – bei dem nur noch Betriebskosten als Grundlage galten – passte Brandenburg die Konditionen an.
Statistiken zu den Rückforderungen
Insgesamt gingen auf Grundlage von zwei Richtlinien für die Soforthilfen vom März 2020 etwa 76.800 Anträge bei der Investitionsbank ILB ein. Davon wurden rund 85 Prozent mit einem Volumen von fast 577 Millionen Euro bewilligt. Bisher haben laut Ministerium etwa 20.700 Empfänger Soforthilfen mit einem Volumen von knapp 156 Millionen Euro freiwillig zurückgezahlt.
Die Investitionsbank erließ in rund 7.600 Fällen Rückforderungsbescheide mit einem Volumen von etwa 61 Millionen Euro. Daraufhin gingen fast 56 Millionen Euro an Rückzahlungen ein. In ungefähr 1.600 Fällen wurden Widersprüche eingelegt, wovon etwas mehr als 600 erfolgreich waren oder zurückgezogen wurden. Vier Verfahren sind noch offen.
In fast 1.000 Fällen wurde die Rückforderung aufrechterhalten, was zu 129 Klageverfahren führte. In 54 Fällen bestätigten die Verwaltungsgerichte Cottbus und Frankfurt (Oder) die Rückforderungen. Aufgrund unterschiedlicher Entscheidungen beantragte die ILB jedoch eine Berufung, um zu einer einheitlichen Rechtsgrundlage zu gelangen.
Die Brandenburger Landesregierung betont, dass sie die Situation weiterhin beobachtet und erst nach den Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts mögliche nächste Schritte erwägt. Dies unterstreicht die komplexe rechtliche Lage, die durch die pandemiebedingten Hilfsmaßnahmen entstanden ist.



