Brandenburgs Innenminister kritisiert Cannabis-Reform: Schwarzmarkt profitiert weiterhin
Cannabis-Reform: Minister kritisiert Schwarzmarkt-Profite

Minister zieht negatives Fazit nach zwei Jahren Cannabis-Teillegalisierung

Zwei Jahre nach Inkrafttreten der umstrittenen Cannabis-Teillegalisierung in Deutschland übt Brandenburgs Innenminister Jan Redmann (CDU) scharfe Kritik an der Reform. Der CDU-Politiker argumentiert, dass die mit der Legalisierung verbundenen Hoffnungen nicht erfüllt wurden und stattdessen der Schwarzmarkt von den neuen Regelungen profitiere.

Schwarzmarkt wird nicht zurückgedrängt

„Meine Vorbehalte gegen die Teillegalisierung scheinen sich leider zu bestätigen“, erklärte Redmann gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Der Minister verwies darauf, dass der durch die Teillegalisierung gestiegene Bedarf an Cannabis kaum durch den erlaubten Eigenanbau oder die neu geschaffenen Anbauvereinigungen gedeckt werde.

Vielmehr würden illegale Strukturen des Schwarzmarkts von der Legalisierung profitieren, was indirekt auch die Vertriebswege für gefährlichere Drogen stärke. Diese Einschätzung stützt sich auch auf den bisherigen Zwischenbericht zur Untersuchung der Auswirkungen des Cannabis-Gesetzes.

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Politische Forderungen und praktische Umsetzung

Der Parteitag der CDU hatte bereits im Februar für eine Rücknahme der Cannabis-Teillegalisierung und eine Abschaffung des entsprechenden Gesetzes votiert. Während Brandenburgs Gesundheitsministerium zunächst die Ergebnisse der vom Bund in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Evaluation abwarten will, zeigt sich das Innenministerium bereits jetzt skeptisch.

In Brandenburg sind inzwischen 21 Anbauvereinigungen genehmigt worden, wie das Verbraucherschutzministerium in Potsdam mitteilte. Sechs weitere Anträge für solche Cannabis-Clubs befinden sich aktuell in der Prüfung. Die Experten des Landes haben bisher 26 Kontrollen bei Anbauvereinigungen durchgeführt – sowohl während des Antragsverfahrens als auch nach der Genehmigung. Verstöße gegen Regelungen oder verhängte Bußgelder liegen nach offiziellen Angaben nicht vor.

Verkehrssicherheit und gesetzliche Regelungen

Im Bereich der Verkehrssicherheit zeigen die Zahlen des Innenministeriums eine gemischte Entwicklung. Die Zahl der Verkehrsunfälle unter Cannabiseinfluss stieg im Jahr 2025 leicht von 115 auf 119 Fälle an. Deutlich stärker zugenommen haben jedoch die festgestellten Verdachtsfälle von „Fahren unter Einfluss von Cannabis“.

Hier wurden im Jahr 2025 insgesamt 1.727 Verdachtsfälle registriert, während es im Vorjahr noch 1.313 Fälle waren – ein Anstieg um 31,5 Prozent. Diese Fälle betreffen Situationen, in denen es noch zu keinem Unfall kam, die betroffenen Fahrer aber durch polizeiliche Kontrollen im Straßenverkehr identifiziert wurden.

Für den berauschenden Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) gilt seit Ende August 2024 ein gesetzlicher Grenzwert, der ähnlich der 0,5-Promille-Grenze für Alkohol funktioniert. Wer mit 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum oder mehr unterwegs ist, riskiert in der Regel ein Bußgeld von 500 Euro und einen einmonatigen Fahrverbot.

Rechtlicher Rahmen der Teillegalisierung

Die von der früheren Ampel-Koalition beschlossene Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland trat am 1. April 2024 in Kraft. Das Gesetz erlaubt Erwachsenen ab 18 Jahren den Konsum und Besitz von Cannabis unter bestimmten Bedingungen. Seit dem 1. Juli 2024 sind nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern zugelassen, die Cannabis gemeinschaftlich anbauen und ausschließlich an ihre Mitglieder abgeben dürfen.

Trotz dieser rechtlichen Möglichkeiten bleibt die Reform nach zwei Jahren umstritten. Während einige Bundesländer wie Brandenburg bereits zahlreiche Anbauvereinigungen genehmigt haben, fordern Kritiker wie Innenminister Redmann eine grundlegende Überprüfung der gesetzlichen Regelungen.

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