Berliner Gericht erlaubt Sonntagsarbeit für angestellte Masseure
In einem bedeutenden Urteil hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass angestellte Masseure in nicht-medizinischen Massagestudios auch an Sonntagen und Feiertagen beschäftigt werden dürfen. Die Entscheidung fiel in einem Eilverfahren und stellt einen wichtigen Präzedenzfall für die Wellnessbranche dar.
Streit um Ausnahmeregelung für Erholungseinrichtungen
Der Konflikt entzündete sich an der Praxis einer Betreiberin mehrerer Massagestudios in Berlin, die ihre Angestellten auch an Wochenenden einsetzen wollte. Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit hatte dies im November 2025 untersagt und argumentiert, dass die gesetzliche Ausnahmeregelung für Erholungseinrichtungen hier nicht greife. Die Behörde vertrat die Auffassung, dass Kunden bei Massagen lediglich passiv Dienstleistungen empfangen und nicht selbst aktiv tätig werden.
Gericht sieht Massagen als Beitrag zum Wohlbefinden
Das Verwaltungsgericht widersprach dieser Interpretation entschieden. In seiner Begründung betonte das Gericht, dass Wellnessmassagen eindeutig der Steigerung des Wohlbefindens dienen und damit dem Zweck von Erholungseinrichtungen entsprechen. Sowohl aus dem Wortlaut als auch aus dem Sinn der gesetzlichen Regelung folge, dass die Antragstellerin sich auf den Ausnahmetatbestand berufen könne.
Die Richter stellten klar, dass nicht-medizinische Massagestudios als Einrichtungen zur Erholung anzusehen sind, was ihre Sonderstellung im Arbeitszeitrecht begründet. Diese Auslegung hat unmittelbare praktische Konsequenzen für zahlreiche Betriebe in der Hauptstadt.
Mögliche Beschwerde und weiterer Verfahrensverlauf
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde eingelegt werden. Sollte das Landesamt von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, würde sich das Verfahren in die nächste Instanz verlagern. Bis dahin gilt die aktuelle Entscheidung als verbindlich und ermöglicht den Massagestudios die sonntägliche Beschäftigung ihrer Angestellten.
Dieses Urteil unterstreicht die wachsende Bedeutung des Wellnesssektors in urbanen Zentren und setzt Maßstäbe für die arbeitsrechtliche Behandlung von Dienstleistungen, die der Entspannung und Regeneration dienen. Die Berliner Gerichtsentscheidung könnte bundesweit Signalwirkung für ähnliche Streitfälle entfalten.



