Gericht entscheidet über Strausberger Bürgermeisterwahl-Streit nach Annullierung
Gericht entscheidet über Strausberger Bürgermeisterwahl-Streit

Gericht soll über umstrittene Annullierung der Strausberger Bürgermeisterwahl entscheiden

In Strausberg eskaliert der Streit um die Bürgermeisterwahl, nachdem Landrat Gernot Schmidt (SPD) die Wahl für ungültig erklärt und die geplante Stichwahl abgesagt hat. Der parteilose Bürgermeisterkandidat Patrick Hübner zieht nun vor Gericht, um diese Entscheidung anzufechten. Sein Anwalt Mario H. Seydel kündigte an, in dieser Woche Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) einzureichen.

Rechtsstreit um mutmaßliche Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl

Der Konflikt entzündet sich an Vorwürfen des Landrats zu mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl. Schmidt hatte vergangene Woche erklärt, ein „außergewöhnlich großer Anteil der Wahlbriefe“ sei nicht bei der Wahlbehörde angekommen. Das Postfach der Stadt für Wahlbriefe befindet sich in einer Postfiliale, die dem Kandidaten Hübner gehört, was den Landrat zu seiner Entscheidung bewog.

Hübners Anwalt weist diese Vorwürfe entschieden zurück: „Der gegen meinen Mandanten erhobene Vorwurf, er könnte Briefwahlunterlagen verschwinden lassen, entbehrt jeder logischen Grundlage.“ In einer schriftlichen Mitteilung heißt es weiter: „Da die Exekutive offenbar nicht gewillt ist, sich an Recht und Gesetz zu halten, müssen nun die Gerichte entscheiden.“ Seydel beruft sich auf das Kommunalwahlgesetz und argumentiert, der Landrat habe nur bei der Wahlvorbereitung ein Eingriffsrecht, nicht nach deren Durchführung.

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Landrat hält an seiner Entscheidung fest

Landrat Schmidt zeigt sich unbeirrt und will seine Entscheidung nicht zurücknehmen. Damit bleibt die Bürgermeisterwahl in Strausberg vorerst annulliert, und die für Mitte März geplante Stichwahl ist abgesagt. Die Situation hat zu erheblicher Verunsicherung in der Stadt geführt und wirft grundsätzliche Fragen zur Handhabung von Kommunalwahlen auf.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) steht nun vor der Aufgabe, die Rechtmäßigkeit der Annullierung zu prüfen. Die Entscheidung wird nicht nur über den Ausgang der Strausberger Bürgermeisterwahl entscheiden, sondern könnte auch Präzedenzwirkung für ähnliche Fälle in Brandenburg haben. Beobachter erwarten ein aufmerksam verfolgtes Verfahren, das klären soll, ob die Exekutive ihre Befugnisse in diesem Fall überschritten hat.

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