Gericht stoppt Wahl-Absage in Strausberg: Landrat handelte rechtswidrig
Gericht stoppt Wahl-Absage in Strausberg

Gericht erklärt Wahl-Stopp in Strausberg für rechtswidrig

Der parteilose Bürgermeisterkandidat Patrick Hübner hat im Streit um die abgesagte Bürgermeisterwahl in Strausberg einen bedeutenden juristischen Erfolg errungen. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat am Montag im Eilverfahren entschieden, dass die von Landrat Gernot Schmidt (SPD) als Kommunalaufsichtsbehörde verfügte Absage der gesamten Wahl nicht sofort vollzogen werden kann und als rechtswidrig einzustufen ist.

„Nicht befugt“ zur Wahlabsage

In seiner Begründung stellte das Gericht klar: „Der Antragsgegner war nicht befugt, während der Durchführung der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Stadt Strausberg die gesamte Wahl abzusagen.“ Die Richter wiesen darauf hin, dass die Kompetenz der Aufsichtsbehörde für die Prüfung von offenkundigen, nicht mehr behebbaren Mängeln bereits am Tag vor der ersten Wahl endet. Eventuell vorhandene Unregelmäßigkeiten könnten stattdessen in einem nachträglichen Wahlprüfungsverfahren untersucht werden.

Landrat Schmidt hatte die Wahl vom 15. Februar wegen mutmaßlicher Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl für ungültig erklärt und die für Mitte März geplante Stichwahl folglich abgesagt. Das Verwaltungsgericht gab jedoch dem Eilantrag von Kandidat Hübner statt und betonte, dass bei zeitlichen Problemen eine Verschiebung der Stichwahl möglich wäre, nicht jedoch eine komplette Absage.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Landrat prüft Rechtsmittel

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts kann vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angefochten werden. Der Landkreis Märkisch-Oderland prüft laut einer Sprecherin bereits entsprechende Schritte, um eine abschließende Klärung der Rechtsfragen durch die nächsthöhere Instanz zu erreichen.

Landrat Schmidt kritisierte die Entscheidung und erklärte: „Aus Sicht des Landkreises muss bei allen rechtlichen Bewertungen stets der Schutz der demokratischen Legitimation von Wahlen im Mittelpunkt stehen.“ Der SPD-Politiker betonte weiter: „Wenn offenkundige, schwerwiegende und unbehebbare Mängel der Ordnungsmäßigkeit eines Wahlverfahrens entgegenstehen, ist es Aufgabe der zuständigen Behörden zu handeln.“

Hintergrund der mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten

Der Kern des Konflikts liegt in der Organisation der Briefwahl. Das Postfach der Stadt für Wahlbriefe befindet sich in einer Postfiliale, die Bürgermeisterkandidat Hübner selbst betreibt. Landrat Schmidt äußerte den Verdacht, dass Hübner dadurch Zugriff auf rückläufige Wahlbriefe gehabt haben könnte. Auch Brandenburgs Innenminister René Wilke (SPD) bezeichnete es als „grobe Ungeschicklichkeit“, bei einer Wahl einen Dienstleister zu beauftragen, der selbst kandidiert.

Schmidt wies auf einen „außergewöhnlich großen Anteil der Wahlbriefe“ hin, die nicht den Weg zurück zur Wahlbehörde gefunden hätten. Kandidat Hübner wies den Vorwurf der Wahlmanipulation entschieden zurück und kündigte an, sich bei einer Pressekonferenz ausführlich zur Gerichtsentscheidung äußern zu wollen.

Ausblick auf das weitere Verfahren

Der Anwalt von Patrick Hübner, Mario H. Seydel, teilte mit, dass angesichts der Gerichtsentscheidung die Stichwahl ohne Verzögerung abzuhalten sei. Die rechtliche Auseinandersetzung ist jedoch noch nicht beendet, da der Landkreis die Möglichkeit der Berufung prüft. Die Entwicklung zeigt, wie komplex die Abwägung zwischen Wahlrechtsschutz und Verwaltungskompetenzen in konkreten Fällen sein kann.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration