Gerichtsurteil: Landrats-Entscheidung zur Wahlabsage in Strausberg rechtswidrig
In einem bemerkenswerten Urteil hat das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) die komplette Absage der Bürgermeisterwahl in Strausberg durch den Landrat als rechtswidrig eingestuft. Der parteilose Bürgermeisterkandidat Patrick Hübner konnte sich damit zunächst erfolgreich gegen das Eingreifen von Landrat Gernot Schmidt (SPD) als Kommunalaufsichtsbehörde zur Wehr setzen. Das Gericht entschied im beschleunigten Eilverfahren, dass die Wahlabsage nicht sofort vollzogen werden kann.
Landrat hatte Wahl wegen mutmaßlicher Unregelmäßigkeiten gestoppt
Der Landrat hatte die ursprüngliche Wahl vom 15. Februar aufgrund vermuteter Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl für ungültig erklärt. Daraufhin wurde auch die für Mitte März geplante Stichwahl zwischen den beiden bestplatzierten Kandidaten abgesagt. Diese Entscheidung stieß auf erheblichen Widerstand, insbesondere von Seiten des betroffenen Kandidaten Patrick Hübner, der die Maßnahme nicht akzeptieren wollte.
In seiner Begründung stellte das Verwaltungsgericht klar: „Der Antragsgegner war nicht befugt, während der Durchführung der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Stadt Strausberg die gesamte Wahl abzusagen.“ Diese deutliche Formulierung unterstreicht die rechtlichen Bedenken gegen das Vorgehen des Landrats.
Rechtliche Auseinandersetzung noch nicht beendet
Allerdings ist die juristische Auseinandersetzung damit noch nicht abgeschlossen. Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, kann der Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) noch vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angefochten werden. Damit bleibt der Ausgang des Wahlverfahrens in Strausberg vorerst ungewiss.
Die Entscheidung des Gerichts wirft grundsätzliche Fragen zur Kompetenzverteilung zwischen Kommunalaufsicht und Wahlverfahren auf. Insbesondere die Frage, unter welchen Umständen eine laufende Wahl abgebrochen werden darf, wird durch dieses Urteil neu aufgeworfen. Die Stadt Strausberg steht nun vor der Herausforderung, das weitere Vorgehen zu klären und möglicherweise neue Wahltermine festzulegen.
Für die beteiligten Kandidaten und die Wählerschaft bedeutet die Gerichtsentscheidung zunächst eine Verlängerung der Unsicherheit. Während Patrick Hübner mit dem Eilbeschluss einen ersten Erfolg erzielen konnte, bleibt abzuwarten, ob die Entscheidung in der nächsten Instanz Bestand haben wird. Die politische Landschaft in Strausberg bleibt damit weiterhin in Bewegung.



