Märkisch-Oderland: Landkreis plant Gebühren für Rettungs-Leerfahrten trotz Verhandlungen
Landkreis plant Gebühren für Rettungs-Leerfahrten

Landkreis Märkisch-Oderland kündigt Gebühren für Rettungs-Leerfahrten an

Im brandenburgischen Landkreis Märkisch-Oderland drohen Patienten ab Ende April 2026 Gebührenbescheide für sogenannte Leerfahrten von Rettungswagen und Notarzt-Einsatzfahrzeugen. Diese Ankündigung erfolgt durch Landrat Gernot Schmidt, obwohl landesweite Verhandlungen zwischen Regierung, Kreisen, Städten und Krankenkassen erst kürzlich gestartet wurden.

Gerichtsurteil als Grundlage für Gebührenerhebung

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied bereits im Januar, dass Krankenkassen die Kosten für Rettungseinsätze ohne anschließenden Krankenhaustransport nicht übernehmen müssen. Auf Basis dieses Urteils (OVG 6 A 13/25) will der Kreis Märkisch-Oderland nun die Gebührensatzung zum 1. Januar 2025 erneut ändern und alle Fehlfahrten bei den jeweiligen Patienten geltend machen.

Die geplanten Gebührenbescheide sollen ab Ende April 2026 verschickt werden, wie der Landkreis am Mittwoch mitteilte. Diese Maßnahme steht im Kontrast zu anderen Regionen Brandenburgs, wo Gesundheitsminister René Wilke (SPD) gemeinsam mit dem Landrat aus Dahme-Spreewald, Sven Herzberger (parteilos), und Cottbuser Oberbürgermeister Tobias Schick (SPD) ein Moratorium vereinbart hat.

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Landesweite Verhandlungen laufen parallel

Seit dieser Woche finden neue Gespräche zwischen der Landesregierung, Kreisen, Städten und Krankenkassen statt, um eine dauerhafte Lösung für die Finanzierung von Rettungsdiensteinsätzen zu finden. Eigentlich sollten Gebühren für Rettungsfahrten während dieser Verhandlungsphase zunächst ausgesetzt werden.

Gesundheitsminister Wilke betonte, dass Fahrten ohne Krankentransport aus seiner Sicht nicht das Kernproblem darstellen. Bereits vor einem Jahr hatte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) auf eine Lösung für die Kostenfrage gedrängt, nachdem der Kreis Märkisch-Oderland bereits früher Gebührenbescheide verschickt hatte – damals allerdings nicht speziell für Leerfahrten.

Finanzierungsmodell im Rettungsdienst

Normalerweise zahlen Landkreise und kreisfreie Städte die Kosten für Rettungseinsätze vor, die anschließend von den Krankenkassen erstattet werden. Bei sogenannten Leerfahrten – also Einsätzen, bei denen Patienten nach medizinischer Versorgung vor Ort nicht ins Krankenhaus transportiert werden – entstehen jedoch Kosten, die nach dem aktuellen Gerichtsurteil nicht von den Kassen übernommen werden müssen.

Der Kreis Märkisch-Oderland will diese Kostenlücke nun direkt bei den Patienten schließen, während landesweit nach einer übergeordneten Lösung gesucht wird. Diese unterschiedliche Herangehensweise verschiedener Regionen Brandenburgs zeigt die Komplexität der Rettungsdienstfinanzierung und die Herausforderungen bei der Umsetzung einheitlicher Regelungen.

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