Lärm und Licht gegen Wölfe: Brandenburger Behörden starten Vergrämungsaktion in Spremberg
Im brandenburgischen Spremberg greift das Landesamt für Umwelt (LfU) nun gezielt ein, um Wölfe von Wohnsiedlungen fernzuhalten. Die Tiere haben in der Lausitz offenbar gelernt, dass Siedlungen leicht zugängliches Futter bieten – ein Verhalten, das die Behörden mit sogenannten Vergrämungsmaßnahmen nun wieder auslöschen wollen.
Warum die Behörden eingreifen müssen
Laut dem Sprecher des Landesamtes für Umwelt gibt es konkrete Hinweise darauf, dass Wölfe im Bereich Weskow bei Spremberg „futterkonditioniert“ sind. Dies bedeutet, dass die Tiere schrittweise ihre natürliche Vorsicht verlieren und sich immer näher an menschliche Siedlungen wagen. „Dies wiederum kann dazu führen, dass die Distanz zu Menschen immer geringer wird“, erklärt der Behördensprecher die besorgniserregende Entwicklung.
Normalerweise meiden Wölfe stark besiedelte Gegenden, da sie die Anwesenheit von Menschen auch nachts bemerken. Doch wenn sie durch leicht zugängliches Futter positive Erfahrungen machen, dringen sie immer unbekümmerter in dicht besiedelte Gebiete vor. Vor wenigen Tagen wurde gemeldet, dass ein Wolf auf private Grundstücke kam, um sich Futter zu beschaffen.
Die konkreten Maßnahmen der Behörden
Die Stadt Spremberg setzt bereits Leucht- und Knallmunition ein, um die Wölfe zu vertreiben und abzuschrecken. Laut der brandenburgischen Wolfsverordnung sind bei auffälligem Verhalten gezielte Vergrämungsmaßnahmen erlaubt. Dabei handelt es sich um wiederholte „Strafreize“, die die Tiere von Menschen und Siedlungen fernhalten sollen.
Zu den zugelassenen Methoden gehören:
- Gummigeschosse und Warnschüsse
- Künstliche Lichtquellen, Spiegel und blendende Vorrichtungen
- Akustische, elektrische oder elektronische Abschreckungsgeräte
Bei zufälligen Begegnungen mit einem Wolf darf jeder Bürger aktiv werden: Lärm machen, klatschen oder mit stumpfen Gegenständen werfen – ohne das Tier dabei zu verletzen.
Wie groß ist die aktuelle Gefahr?
Zum jetzigen Zeitpunkt besteht laut Behördenangaben für die Bevölkerung in Spremberg und Weskow keine konkrete Gefahr. Die Wölfe zeigen nachweislich noch Fluchtverhalten gegenüber Menschen. Doch dieses Verhalten könnte sich ändern, wenn die Tiere weiterhin positive Erfahrungen mit menschlichen Siedlungen machen.
Deshalb appelliert das Landesamt an die Bevölkerung: Essensreste im Freien sind tabu, organische Abfälle gehören in verschlossene Restmüllbehälter. Jede frei zugängliche Nahrungsquelle könnte das Problem verschärfen.
Die letzte Konsequenz: Entnahme der Tiere
Wenn Vergrämungsmaßnahmen nicht wirken oder nicht möglich sind, kann im Extremfall die Entnahme – also das Töten – eines Wolfes angeordnet werden. Dies gilt insbesondere, wenn ein Tier problematisches oder aggressives Verhalten gegenüber Menschen zeigt.
„Wenn sich die Vergrämungsmaßnahmen nicht nachhaltig auf das Verhalten der Wölfe auswirken und die Wölfe weiterhin aktiv oder passiv gefüttert werden, kann die Entnahme des betreffenden Wolfes bzw. der betreffenden Wölfe die letzte, zwingende Konsequenz sein“, teilt das Landesamt für Umwelt mit.
In akuten Gefahrensituationen hat die Polizei jederzeit das Recht einzugreifen – dann hat das Ordnungsrecht Vorrang vor dem Artenschutz. Nach wiederholten Wolfssichtungen im Ort Weskow bei Spremberg bleibt die Situation weiterhin angespannt, während die Behörden versuchen, ein Gleichgewicht zwischen Artenschutz und Bevölkerungsschutz zu finden.



