Urteil zu Messerattacke am Holocaust-Mahnmal noch nicht rechtskräftig - Revision eingelegt
Messerattacke am Holocaust-Mahnmal: Urteil nicht rechtskräftig

Urteil zu Messerattacke am Holocaust-Mahnmal noch nicht rechtskräftig

Die Justiz beschäftigt sich weiterhin mit der schwerwiegenden Messerattacke auf einen spanischen Touristen am Holocaust-Mahnmal in Berlin. Das erstinstanzliche Urteil gegen den Angreifer, der zu einer Haftstrafe von 13 Jahren verurteilt wurde, ist noch nicht rechtskräftig geworden. Der Verteidiger des 20-jährigen Syrers hat kurz vor Ablauf der gesetzlichen Frist Revision gegen das Urteil eingelegt, wie eine Gerichtssprecherin bestätigte. Damit landet der bedeutsame Fall nun beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, der über die Rechtsmittelentscheidung befinden wird.

Verurteilung wegen versuchten Mordes und terroristischer Mitgliedschaft

Das Berliner Kammergericht hatte den jungen Mann am 5. März dieses Jahres schuldig gesprochen und ihn unter anderem wegen versuchten Mordes sowie versuchter Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt. Die Richter bewerteten die brutale Tat eindeutig als radikal-islamistisch motiviert und folgten damit der Einschätzung der Bundesanwaltschaft. Diese hatte sogar eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten beantragt, während der Verteidiger auf eine Jugendstrafe von lediglich sieben Jahren plädierte.

Gezielte Auswahl des Tatorts und schwere Verletzungen des Opfers

Laut den umfangreichen Urteilsfeststellungen reiste der Syrer am 21. Februar 2025 gezielt von Leipzig nach Berlin, um im Namen des sogenannten Islamischen Staats (IS) einen terroristischen Angriff zu verüben. Bewusst wählte er das Holocaust-Mahnmal als Tatort aus, eine Gedenkstätte, die an die systematische Ermordung der europäischen Juden erinnert. Über Messenger-Kommunikation hatte er sich dem IS als Mitglied angeboten. Das damals 31-jährige spanische Opfer überlebte den tiefen Schnitt an der Kehle nur knapp und erlitt lebensgefährliche Verletzungen.

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Hintergrund des Täters und weitere Verfahrensschritte

Der Angeklagte war im Jahr 2023 als unbegleiteter, minderjähriger Flüchtling nach Deutschland eingereist und lebte zuletzt in einer Unterkunft in Leipzig. Etwa zweieinhalb Stunden nach der verheerenden Tat stellte er sich selbst am Mahnmal den Sicherheitskräften. Seit seiner Festnahme befindet er sich durchgehend in Untersuchungshaft. Das Gericht wandte das allgemeine Strafrecht an, wie von der Anklage gefordert. Die nun eingereichte Revision bedeutet, dass das Urteil noch nicht vollstreckt werden kann und der Bundesgerichtshof sich mit der rechtlichen Bewertung des Falls befassen muss.

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