Sachsen und Brandenburg setzen sich für den Schutz von Minderheitensprachen im EU-Markenrecht ein
Die Bundesländer Sachsen und Brandenburg haben sich einer Bundesratsinitiative von Schleswig-Holstein angeschlossen, die darauf abzielt, Minderheitensprachen im europäischen Markenrecht besser zu schützen. Das sächsische Kabinett fasste am Dienstag einen entsprechenden Beschluss, wie das Kulturministerium in Dresden mitteilte. In Brandenburg war die Entscheidung bereits in der vergangenen Woche gefallen.
Initiative für Gleichstellung im EU-Markenrecht
Mit der Initiative sollen Sprachen, die durch die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen geschützt sind, im Markenrecht der Europäischen Union gestärkt werden. Sie sollen auf die gleiche Stufe wie die in der EU anerkannten Amtssprachen gestellt werden. Der Schutz sei bislang nur unzureichend, insbesondere bei der Eintragung von Ortsnamen oder Redewendungen als Marke.
Manja Schüle (SPD), Brandenburger Kulturministerin, betonte die Dringlichkeit: „Wenn wir unsere Witaj-Kitas und -Schulen umbenennen müssen, weil Witaj auf einmal nur noch für eine Whiskey-Sorte stehen darf – dann haben wir ein Problem.“ Sie verwies darauf, dass alltägliche Begriffe aus diesen Sprachen frei nutzbar bleiben müssen und nicht durch wirtschaftliche Interessen eingeschränkt werden dürfen.
Unterstützung für sorbische Minderheiten und Sinti und Roma
Barbara Klepsch (CDU), Sachsens Kulturministerin, erklärte: „Die geplante Ergänzung des EU-Markenrechtes dient dem Schutz, der Unterstützung und der Gleichstellung der nationalen Minderheiten und deren Sprachen.“ Die Unterstützung des Antrags aus Schleswig-Holstein liege im Interesse des Freistaats sowie der ansässigen Minderheiten des sorbischen Volkes und der Sinti und Roma.
Manja Schüle ergänzte, dass Minderheiten völlig zu Recht unter besonderem Schutz stünden, auch und gerade vor Kommerzialisierung und Ausbeutung. Dies sei ein zentrales Anliegen der Initiative, um kulturelle Identität zu bewahren.
Nächste Schritte und politische Bedeutung
Die Initiative soll in der Bundesratssitzung am 8. Mai eingebracht werden. Sie zielt darauf ab, rechtliche Lücken zu schließen und sicherzustellen, dass Minderheitensprachen nicht durch markenrechtliche Eintragungen von internationalen Konzernen ausgebeutet werden. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Förderung sprachlicher Vielfalt und zum Schutz kultureller Erbes in Deutschland und der EU.
Die Zusammenarbeit zwischen Sachsen, Brandenburg und Schleswig-Holstein unterstreicht die bundesweite Relevanz des Themas. Experten sehen darin einen Meilenstein für die Anerkennung von Minderheitenrechten in der europäischen Gesetzgebung.



