Wahlkrimi in Strausberg: Gericht entscheidet für Stichwahl
Nach einem langwierigen juristischen Streit und einem klaren Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) kommt es nun doch zur entscheidenden Stichwahl um das Oberbürgermeisteramt in Strausberg. Landrat Gernot Schmidt (SPD) hat den Wahltermin für den 29. März festgelegt und verzichtet auf eine weitere Beschwerde gegen die Gerichtsentscheidung.
Rechtswidrige Absage und schnelle Reaktion
Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hatte die Absage der ursprünglich für den 15. März geplanten Stichwahl für rechtswidrig erklärt. Damit gab das Gericht dem parteilosen Bürgermeisterkandidaten Patrick Hübner recht, der sich erfolgreich gegen das Eingreifen des Landrats gewehrt hatte. Landrat Schmidt akzeptierte die Niederlage vor Gericht und kündigte umgehend die Neuplanung der Stichwahl an.
Hintergrund des juristischen Streits
Der Konflikt entzündete sich an vermuteten Unregelmäßigkeiten bei der Hauptwahl im Februar. Landrat Schmidt hatte die Stichwahl gestoppt, weil das Postfach der Stadt für Wahlbriefe in einer Postfiliale untergebracht war, die von Bürgermeisterkandidat Patrick Hübner betrieben wird. Schmidt argumentierte, Hübner habe dadurch potenziell Zugriff auf rückläufige Wahlbriefe gehabt. Hübner wies diesen Verdacht der Wahlmanipulation jedoch entschieden zurück.
Politische und rechtliche Konsequenzen
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts markiert einen wichtigen Präzedenzfall für Wahlrechtstreitigkeiten in Brandenburg. Der Landkreis teilte mit, dass man der gerichtlichen Entscheidung folge und keine weiteren Rechtsmittel einlegen werde. Damit ist der Weg frei für eine demokratische Entscheidung der Strausberger Bürgerinnen und Bürger.
Die nun angesetzte Stichwahl am 29. März beendet einen wochenlangen Wahlkrimi, der die politische Landschaft in Strausberg nachhaltig beschäftigt hat. Beobachter erwarten eine hohe Wahlbeteiligung bei dieser nachgeholten demokratischen Entscheidung.



