Wahl-Stopp in Strausberg: Kandidat geht juristisch gegen Landrat vor
Strausberg: Kandidat geht gegen Wahl-Stopp vor

Wahl-Stopp in Strausberg: Kandidat geht juristisch gegen Landrat vor

Der parteilose Bürgermeisterkandidat Patrick Hübner wehrt sich mit rechtlichen Mitteln gegen die Annullierung der Bürgermeisterwahl in Strausberg durch Landrat Gernot Schmidt (SPD). Sein Rechtsanwalt Mario H. Seydel hat dem Landrat eine Frist bis Dienstagmittag, den 3. März, gesetzt, um den Bescheid zurückzunehmen. Hübner pocht weiterhin auf die geplante Stichwahl Mitte März, während der Landrat sowohl die Wahl vom 15. Februar als auch die Stichwahl für ungültig erklärt hat.

Rechtliche Auseinandersetzung um Kommunalwahlgesetz

In einer schriftlichen Mitteilung argumentiert Anwalt Seydel, dass der Landrat nach dem Kommunalwahlgesetz (§52) lediglich Eingriffsrechte bei der Vorbereitung einer Wahl habe, nicht jedoch nach deren Durchführung. „Der Landrat durfte die Wahl weder für ungültig erklären noch absagen“, heißt es in der Stellungnahme. Diese rechtliche Position stellt die Grundlage für Hübners Widerstand dar und könnte den Wahlkonflikt vor Gericht enden lassen.

Verdacht auf Unregelmäßigkeiten bei Briefwahl

Landrat Schmidt begründete seine Entscheidung mit mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten beim Rücklauf von Briefwahlunterlagen. Von den mehr als 4.000 ausgegebenen Briefwahlunterlagen seien nur 2.835 bei der Strausberger Wahlbehörde eingegangen – ein Rücklaufdefizit von etwa 30 Prozent, das deutlich über dem üblichen Wert von 10 Prozent liege. Besonders brisant: Das Postfach für Wahlbriefe befindet sich in einer Postfiliale, die Bürgermeisterkandidat Hübner gehört. Schmidt wirft Hübner vor, Zugriffsmöglichkeiten auf die Wahlbriefe gehabt zu haben, was Hübner jedoch entschieden zurückweist.

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Innenministerium sieht Klärungsbedarf

Auch das Brandenburger Innenministerium in Potsdam äußert sich zurückhaltend zu den Vorgängen. In einer gemeinsamen Mitteilung mit dem Landrat wurde bekannt, dass der Kreiswahlleiter in Rücksprache mit der städtischen Wahlleiterin das Versenden der Briefwahlunterlagen für die Stichwahl gestoppt hat. Das Ministerium sieht noch erheblichen Klärungsbedarf bezüglich der Rechtsgrundlage für das Eingreifen des Landrates. Parallel dazu hat Hübners Anwalt die Wahlleiterin aufgefordert, zu erklären, ob die Stichwahl ohne Verzögerung durchgeführt wird.

Hübner weist Vorwürfe entschieden zurück

Bürgermeisterkandidat Patrick Hübner hat die Vorwürfe der Manipulation bereits am Montag deutlich zurückgewiesen. „Ich kann den Verdacht der Manipulation nicht nachvollziehen“, erklärte er. Die juristische Auseinandersetzung entwickelt sich damit zu einem politischen und rechtlichen Kraftakt, der über die Zukunft der Strausberger Bürgermeisterwahl entscheiden wird. Die nächsten Tage werden zeigen, ob der Landrat seine Entscheidung revidiert oder ob der Fall vor Gericht landet.

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