Wahl-Stopp in Strausberg: Gericht soll über Zulässigkeit der Annullierung entscheiden
Der politische Krimi um die Bürgermeisterwahl in Strausberg nimmt eine neue Wendung: Nachdem Landrat Gernot Schmidt (SPD) die Abstimmung vom 15. Februar für ungültig erklärt hat, wird der Streit nun voraussichtlich vor Gericht ausgetragen. Der parteilose Bürgermeisterkandidat Patrick Hübner kündigte an, gegen die Entscheidung des Landrats zu klagen, nachdem eine gesetzte Frist zur Rücknahme der Annullierung verstreichen ließ.
Rechtliche Auseinandersetzung vor dem Verwaltungsgericht
Der Anwalt von Patrick Hübner, Mario H. Seydel, wird in dieser Woche Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) einreichen. Seydel hält das Eingreifen des Landrats für rechtswidrig und argumentiert, dass dieser lediglich bei der Vorbereitung einer Wahl eingreifen dürfe, nicht jedoch nach deren Durchführung. „Da die Exekutive offenbar nicht gewillt ist, sich an Recht und Gesetz zu halten, müssen nun die Gerichte entscheiden“, erklärte der Rechtsanwalt.
Landrat Schmidt verteidigt seine Entscheidung hingegen mit dem Hinweis auf seine Aufsichtspflicht. Er betonte, er könne eine Wahl absagen, wenn „während der Vorbereitung der Wahl ein offenkundiger, nicht mehr behebbarer Mangel festgestellt wurde“. Die für Mitte März geplante Stichwahl wurde folglich abgesagt.
Vermutete Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl
Im Zentrum des Konflikts stehen mutmaßliche Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl. Das Postfach der Stadt für Wahlbriefe befindet sich in einer Postfiliale, die Bürgermeisterkandidat Hübner betreibt. Landrat Schmidt argumentiert, dass Hübner dadurch Zugriff auf rückläufige Wahlbriefe gehabt haben könnte. „Aus dem Demokratieprinzip ergibt sich, dass ein Wahlgang sicher, transparent und frei von Manipulationsmöglichkeiten organisiert sein muss. Bereits die Möglichkeit der Einflussnahme stellt damit einen schwerwiegenden Wahlmangel dar“, so Schmidt in einem Schreiben.
Der Landrat wies zudem darauf hin, dass ein „außergewöhnlich großer Anteil der Wahlbriefe“ nicht den Weg zurück zur Wahlbehörde gefunden habe. Hübners Anwalt wehrt sich gegen diesen Vorwurf und bezeichnet ihn als „jeder logischen Grundlage entbehrend“. Seydel argumentierte, dass ein Verschwindenlassen von Briefwahlunterlagen für einen Kandidaten keinen Sinn ergebe, es sei denn, dieser kenne den Inhalt der Umschläge.
Wetterbedingungen als mögliche Erklärung
Als alternative Erklärung für die geringere Rücklaufquote von Briefwahlunterlagen führte der Anwalt die Wetterbedingungen während des Wahlzeitraums an. „Wenn tatsächlich weniger Briefwahlunterlagen zurückgesandt worden seien als üblich, sei das mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die Wetterbedingungen und glatten Straßen im Wahlzeitraum zurückzuführen“, so Seydel in einer Mitteilung.
Bundesweit einzigartiger Fall
Das Innenministerium Brandenburg zeigt sich ebenfalls mit dem Fall befasst. Innenminister René Wilke (SPD) bezeichnete die Situation als bundesweit einzigartig und lobte zugleich die Entschlossenheit von Landrat Schmidt. „Deutschlandweit gab es bisher keinen vergleichbaren Fall“, erklärte Wilke. Die Interpretation der Gesetzeslage müsse nun erörtert werden.
Der Innenausschuss des Brandenburger Landtages will sich an diesem Mittwoch in Potsdam mit der abgesagten Bürgermeisterwahl befassen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts wird mit Spannung erwartet, da sie möglicherweise Präzedenzcharakter für ähnliche Fälle in Zukunft haben könnte.



