Brandanschlag auf Camper: Bundesgerichtshof prüft Revision gegen hohe Haftstrafen
BGH prüft Revision nach Brandanschlag auf Wohnmobil

Bundesgerichtshof prüft Revision nach schwerem Brandanschlag auf Wohnmobil

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat sich mit einem schwerwiegenden Fall aus Mecklenburg-Vorpommern zu befassen. Es geht um Revisionen gegen hohe Haftstrafen, die nach einem Brandanschlag auf ein Wohnmobil mit drei schlafenden Menschen verhängt wurden. Das Landgericht Schwerin hatte im Juli des vergangenen Jahres eine damals 61-jährige Frau zu zwölf Jahren und sechs Monaten Haft sowie einen Bekannten von ihr zu zehn Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

Hintergrund des dramatischen Vorfalls in Dömitz

Laut den Urteilsfindungen des Landgerichts Schwerin war der Brandanschlag im Mai 2023 auf einem Campingplatz in Dömitz verübt worden. Der Bekannte der Frau soll das Wohnmobil auf ihren Auftrag hin mit Benzin übergossen und angezündet haben. Zum Zeitpunkt der Tat schliefen der Ex-Ehemann der Frau, seine Lebensgefährtin und deren Kind in dem Fahrzeug. Durch den aufsteigenden Brandgeruch wurde der Ex-Ehemann geweckt, der daraufhin die anderen beiden Insassen weckte. Alle drei Personen konnten das brennende Wohnmobil rechtzeitig verlassen und erlitten laut Gerichtsangaben keine schwerwiegenden Verletzungen.

Die Ermittlungen ergaben, dass der Brandanschlag als Höhepunkt eines bereits länger schwelenden Scheidungsstreits angesehen wird. Die gerichtliche Beweisaufnahme führte zu der Überzeugung, dass die Frau den Auftrag für die Brandstiftung gegeben hatte, während der Bekannte die Tat ausführte.

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Revisionsverfahren und Verteidigungsstrategien

Beide Verurteilten haben nun Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt und bestreiten weiterhin die gegen sie erhobenen Vorwürfe. Die Frau hatte während des gesamten Prozesses bestritten, den Auftrag für den Brandanschlag erteilt zu haben. Ihr Verteidiger plädierte auf Freispruch und kündigte noch im Gerichtssaal die Revision an. Sie wurde unter anderem wegen Anstiftung zum versuchten Mord verurteilt.

Der Bekannte der Frau legte im Prozess kein Geständnis ab und wurde wegen versuchten Mordes verurteilt. Auch sein Verteidiger forderte einen Freispruch. Nach Angaben eines Sprechers des Bundesgerichtshofs liegen die Akten des Falls seit vergangener Woche vor. Ein konkreter Entscheidungstermin lässt sich derzeit noch nicht absehen.

Der Bundesgerichtshof muss nun eingehend prüfen, ob im ursprünglichen Prozess vor dem Landgericht Schwerin Rechts- oder Verfahrensfehler aufgetreten sind. Diese Prüfung umfasst eine detaillierte Analyse der Beweisführung, der Zeugenaussagen und der rechtlichen Würdigung des Falls. Die Entscheidung des BGH wird maßgeblich darüber entscheiden, ob die hohen Haftstrafen bestehen bleiben oder möglicherweise revidiert werden müssen.

Der Fall hat in der Region Mecklenburg-Vorpommern für erhebliche Aufmerksamkeit gesorgt und wirft Fragen zur Sicherheit auf Campingplätzen sowie zur Eskalation familiärer Konflikte auf. Die örtlichen Behörden betonen die Bedeutung einer gründlichen justiziellen Aufarbeitung solcher Gewalttaten.

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