Ermittlungen wegen Social-Media-Posts: Journalist im Visier der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat umfangreiche Ermittlungen gegen den Journalisten und Verleger Lucas von Bothmer aufgenommen. Grund ist ein Instagram-Post aus Dezember 2025, in dem von Bothmer Bezug auf den Landrat von Ludwigslust-Parchim, Stefan Sternberg (SPD), nahm und ihn als „prunksüchtigen Landrat“ bezeichnete. In dem Beitrag wurde auch Sternbergs teurer Dienstwagen thematisiert, den dieser laut von Bothmer als „notwendiges Fluchtfahrzeug bei drohendem Russeneinmarsch“ bezeichnet haben soll.
Umfangreiche Ermittlungen mit internationaler Dimension
Bereits im Februar 2025 wurden erste Ermittlungen eingeleitet, nachdem von Bothmer angezeigt worden war. Die Ermittlungen erreichten sogar internationale Dimensionen, als Behörden in Irland – dem europäischen Firmensitz von Meta, dem Betreiber von Instagram – kontaktiert wurden. Von Bothmer selbst musste einen mehrseitigen Fragebogen zu dem Vorfall ausfüllen, in dem unter anderem nach persönlichen oder politischen Motiven für die Kritik an Sternberg gefragt wurde.
„Vorgeworfen wird mir die Beleidigung eines Politikers nach § 188 StGB“, bestätigte von Bothmer gegenüber unserer Redaktion. Der Chefredakteur des Jagdmagazins „Der Überläufer“ und Geschäftsführer der Waidsicht Media GmbH sieht sich jedoch als Opfer eines Systems, das demokratische Grundrechte untergrabe.
Landkreis betont eigenständiges Handeln der Verwaltung
Ein Sprecher des Landkreises Ludwigslust-Parchim betonte hingegen, dass die Strafanzeige nicht von Landrat Stefan Sternberg persönlich gestellt worden sei. „Richtig ist vielmehr, dass die zuständige Staatsanwaltschaft aus der Verwaltung des Landkreises Ludwigslust-Parchim um Prüfung eines Sachverhalts gebeten wurde“, so der Sprecher. Konkret gehe es um die Frage, ob in dem Social-Media-Post ehrverletzende und amtsschädigende Äußerungen von strafrechtlicher Relevanz getätigt wurden.
Der Sprecher ergänzte: „Weder hatte Herr Sternberg Kenntnis über die Kommunikation zwischen Ermittlungsbehörden und Kreisverwaltung, noch hat er Zustimmung erteilt. Sofern es Ermittlungsinteresse von Polizei oder Staatsanwaltschaft gab oder gibt und entsprechend angefragt wird, handelt die Verwaltung in ihren Strukturen durchaus eigenständig.“
Von Bothmer kritisiert „exzessiven“ Einsatz von §188 StGB
Für Lucas von Bothmer ist der Fall symptomatisch für einen besorgniserregenden Trend. Er wirft gewählten Volksvertretern vor, demokratische Grundrechte wie Meinungs- und Pressefreiheit mit Füßen zu treten. „Sie alle haben den vom Bundestag ohne Not vor einigen Jahren neu geschaffenen Tatbestand der ‚Majestätsbeleidigung‘ (§188 StGB) exzessiv genutzt“, so von Bothmer mit Verweis auf Politiker wie Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) und Annalena Baerbock (Grüne).
Von Bothmer behauptet, dass diese Politiker tausende von Strafanzeigen genutzt hätten, um Kritiker mundtot zu machen, und dabei teils sogar ihre exekutive Macht missbraucht oder finanziell profitiert hätten. Der Journalist sieht darin eine gefährliche Entwicklung, die seit der Corona-Pandemie an Fahrt aufgenommen habe.
Ermittlungen abgeschlossen – Verfahren bei Staatsanwaltschaft
Das Polizeipräsidium Rostock teilte mit, dass seine Ermittlungen gegen von Bothmer bereits Ende Februar 2026 abgeschlossen worden seien. Das Verfahren wurde an die Staatsanwaltschaft Schwerin weitergeleitet, wo es nun bearbeitet wird. Eine Anfrage unserer Redaktion an die Staatsanwaltschaft blieb bislang unbeantwortet, sodass der aktuelle Stand der Ermittlungen unklar ist.
Der Fall wirft grundsätzliche Fragen auf über das Spannungsfeld zwischen:
- Der Meinungsfreiheit von Journalisten und Bürgern
- Dem Schutz der persönlichen Ehre von Amtsträgern
- Der angemessenen Nutzung von Strafrechtsparagraphen wie §188 StGB
- Der Unabhängigkeit von Verwaltungshandeln gegenüber politischen Einflussnahmen
Während die einen in solchen Ermittlungen eine notwendige Reaktion auf ehrverletzende Äußerungen sehen, befürchten andere eine Einschränkung der kritischen Berichterstattung über Politiker und Amtsträger. Die weitere Entwicklung des Falls wird zeigen, wie Justiz und Verwaltung mit dieser Gratwanderung umgehen.



