Ex-Richter widerspricht Richterbund: Keine wesentliche Überlastung der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern
Der Deutsche Richterbund hatte mit alarmierenden Zahlen auf sich aufmerksam gemacht: Im vergangenen Jahr seien bundesweit 50 dringend Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen worden, weil Verfahren zu lange dauerten und Fristen nicht eingehalten werden konnten. Darunter befänden sich auch Täter von Tötungsdelikten, Vergewaltigungen oder schweren Körperverletzungen. Der Richterbund beklagte eine massive Überlastung der Gerichte in Deutschland und nannte einen bundesweiten Mangel von rund 2000 Staatsanwälten und Strafrichtern.
Horst Förster: „Hiobsbotschaft so nicht stehen lassen“
Jetzt widerspricht ein erfahrener Jurist diesen Aussagen deutlich. Horst Förster (83), seit 2017 AfD-Landtagsabgeordneter in Schwerin und zuvor von 1991 bis 2007 Direktor des Amtsgerichts Neubrandenburg, betont gegenüber dem Nordkurier: „Die Hiobsbotschaft des Richterbundes darf so nicht stehen bleiben.“
Förster erklärt unmissverständlich: „Es ist richtig, dass die Justiz stark und teilweise überlastet ist. Dies ist allerdings regional verschieden und hat unterschiedliche Gründe, die nur teilweise an zu wenig Richtern und Staatsanwälten liegen.“
Der ehemalige Amtsgerichtsdirektor verweist auf ein festgelegtes Bemessungssystem, das sich an den einzelnen Fallarten orientiere: „Danach und nicht nach den Rückständen ist die Belastung objektiv zu bemessen. Nach diesem System kann in Mecklenburg-Vorpommern jedenfalls für die ordentliche Justiz – also für Zivil- und Strafsachen – keine wesentliche Überlastung festgestellt werden.“
Richterliche Unabhängigkeit als doppelte Verantwortung
Laut Förster entstehen Rückstände in der Praxis nicht primär durch Personalmangel, sondern durch unterschiedliches Erledigungsverhalten der Richter – sogar innerhalb derselben Gerichte. „So kann es sein, dass bei gleicher Belastung der eine Richter ein aufgeräumtes Dezernat hat, während der andere sich ausgesprochen überlastet fühlt“, so der Jurist wörtlich.
Ein wesentlicher Grund dafür sei die richterliche Unabhängigkeit, die Verfassungsrang habe und für den Rechtsstaat elementar sei. Förster betont jedoch: „Richtig verstanden, bedeutet diese Unabhängigkeit kein Privileg, sondern Pflicht und Verantwortung gegenüber dem Staat und seinen Bürgern.“
In der Praxis bedeute dies, dass Richter nicht an Dienststunden gebunden seien und die Dienstaufsicht ihnen nicht vorschreiben könne, wann sie was zu erledigen hätten. „Zur Realität gehört, dass diese Unabhängigkeit unterschiedlich aufgefasst und gelebt wird. Dieser Umstand hat eine unmittelbare Auswirkung auf das, was liegen bleibt“, analysiert der Ex-Richter.
Absolute Priorität für Schwerverbrecher-Verfahren
Förster stellt klar, was für ihn oberste Priorität haben müsse: „Schwerverbrecher oder gar Mord-Verdächtige dürfen niemals wegen der Überschreitung der sechsmonatigen regelmäßigen Höchstfrist aus der Untersuchungshaft entlassen werden.“
„Das muss für jeden pflichtbewussten Richter ein absolutes Gebot sein“, fordert der ehemalige Amtsgerichtsdirektor. „Dafür müssen weniger schwerwiegende Fälle zurücktreten oder es muss zur Bewahrung des Rechtsstaats überobligationsmäßig gearbeitet werden. Überlastung ist für derartige Ausreißer keine Rechtfertigung.“
Förster zieht einen drastischen Vergleich: „Vergleichbar mit Ärzten in einer Klinik, die wegen Überlastung keine Blinddärme platzen lassen dürfen. So einfach ist das.“
Der Gesetzgeber sieht grundsätzlich eine Höchstgrenze der Untersuchungshaft von sechs Monaten vor. Innerhalb dieser Zeit muss das Strafverfahren so weit fortgeschritten sein, dass Anklage erhoben und ein Verhandlungstermin angesetzt wird. Nach Angaben des Richterbundes hatte die Zahl von nicht erledigten Strafverfahren zum Jahresende 2025 die Marke von einer Million überschritten.
Horst Förster, der seit 1971 als Richter tätig war und bis zu seinem Ruhestand 2007 die Justiz in Neubrandenburg leitete, bringt mit seinen Aussagen eine wichtige Perspektive in die aktuelle Debatte um die Belastung der deutschen Justiz. Seine Einschätzung zur Situation in Mecklenburg-Vorpommern steht im deutlichen Kontrast zu den bundesweiten Alarmrufen des Richterbundes.



