Gartenabfall-Verbrennung in Mecklenburg-Vorpommern ab 2029 vollständig untersagt
Gartenabfall-Verbrennung in MV ab 2029 komplett verboten

Gartenabfall-Verbrennung in Mecklenburg-Vorpommern ab 2029 vollständig untersagt

Mit den ersten Frühlingssonnenstrahlen beginnt für viele Hobbygärtner in Mecklenburg-Vorpommern die jährliche Gartenarbeit. Während vertrocknete Blätter, abgesägte Äste und Pflanzenreste beseitigt werden müssen, steht die traditionelle Praxis des Verbrennens dieser Gartenabfälle vor dem Aus. Ab dem 1. Januar 2029 wird das Verbrennen von Gartenabfällen im gesamten Bundesland vollständig verboten.

Landesweites Verbot als Anpassung an Bundesrecht

Derzeit erlauben noch einige Gemeinden das Verbrennen von Gartenabfällen bis zum 31. März, während viele Kommunen diese Praxis bereits streng untersagen. Die geplante landesweite Regelung stellt eine Anpassung an das Bundesabfallrecht dar. Landesumwelt- und Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus erklärt dazu: „Die Verbrennung zerstört wertvolle biogene Rohstoffe. Stattdessen sollten diese Materialien sinnvoll im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes genutzt werden.“

Bisher durften Gartenabfälle nur dann verbrannt werden, wenn weder Kompostierung noch andere Entsorgungsmöglichkeiten wie Biotonne oder Wertstoffhof zumutbar waren. Diese schwer kontrollierbare Regelung führte zu zahlreichen Beschwerden von Anwohnern, was Minister Backhaus als Grund für die notwendige Anpassung der Vorschriften nennt.

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Auswirkungen auf Landwirtschaft und Brauchtum

Das Verbot betrifft nicht nur private Gartenbesitzer, sondern auch die Land- und Forstwirtschaft, wo bisherige Brennregelungen ebenfalls abgeschafft werden. Ziel ist die Förderung der ökologischen Verwertung von Pflanzenabfällen, um Belastungen für Umwelt und Klima zu vermeiden. Brauchtumsfeuer wie Osterfeuer bleiben jedoch erlaubt, solange die Beteiligten geeignete Brennstoffe verwenden und die Bestimmungen des Pflanzenschutzrechts eingehalten werden.

Umweltfreundliche Alternativen zur Entsorgung

Die umweltfreundlichste Methode zur Entsorgung von Gartenabfällen stellt das Kompostieren dar. Dabei können Gärtner wertvolle Nährstoffe wie Phosphor, Kalium und Stickstoff wieder in den Gartenkreislauf einbringen. Für optimale Ergebnisse empfiehlt sich:

  • Vorab-Zerkleinerung von Holzschnitt und groben Bestandteilen mit einem Häcksler
  • Mulchen mit Rasenschnitt und Blättern zum Schutz vor Bodenaustrocknung
  • Getrennte Entsorgung kranker oder schädlingsbefallener Pflanzen über kommunale Systeme

Alternativ können Gartenabfälle in der Biotonne (braune oder grüne Tonne) entsorgt werden. Viele Kommunen richten zudem zentrale Sammelstellen ein oder organisieren Straßensammlungen für Gartenabfälle. Einwohner sollten die Hinweise ihrer Entsorger genau beachten, um zu erfahren, welche Materialien an den Sammelstellen abgegeben werden können.

Lebensraum für Kleintiere schaffen

Gartenbesitzer können einen wertvollen Beitrag zum Artenschutz leisten, indem sie einige Reisighaufen im Garten liegen lassen. Diese bieten vielen Kleinst- und Kleintieren einen wichtigen Lebensraum. Besonders Igel nutzen solche Haufen gerne als Schlafstätte. Für die Anlage eines Reisighaufens eignen sich schattige Orte mit wenig Bewuchs besonders gut.

Mit diesen Maßnahmen trägt Mecklenburg-Vorpommern nicht nur zur Einhaltung bundesrechtlicher Vorgaben bei, sondern fördert auch nachhaltige Gartenpraktiken, die Umwelt und Klima schonen.

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