Gartenfeuer in Dargun: Ein teurer Irrglaube
Jedes Jahr aufs Neue entbrennt in der mecklenburgischen Kleinstadt Dargun die gleiche hitzige Diskussion: Dürfen Gartenbesitzer im Frühjahr und Herbst wirklich ihre Abfälle verbrennen? Die Antwort ist eindeutig nein, doch der hartnäckige Irrglaube hält sich beharrlich in vielen Kleingärten.
Dicke Luft in der Schloßstraße
In der Darguner Schloßstraße und der Fritz-Reuter-Straße steigen regelmäßig Rauchwolken auf, die nicht von den schweren Lastwagen stammen, die sich durch die enge Stadtdurchfahrt quälen. Torsten Thon, AfD-Stadtvertreter, beobachtete an einem Wochenende die aufsteigenden Qualmwolken und stellt kritische Fragen: „Diese Gartenfeuer sind doch eigentlich nicht erlaubt. Warum wird dieses Verbot nicht konsequent durchgesetzt?“
Nur absolute Ausnahmen erlaubt
Die Pflanzenabfallverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern erlaubt das Verbrennen von Gartenabfällen tatsächlich nur in absoluten Ausnahmefällen während der Monate März und Oktober. Darguns Bürgermeisterin Jana Böttcher stellt klar: „Wir haben einen Wertstoffhof in der Nähe und damit keinen Ausnahmetatbestand. In Dargun gilt daher ein striktes Verbrennungsverbot.“
Die erlaubten Ausnahmen sind streng definiert:
- Wenn anderweitige Entsorgungsmöglichkeiten wie Verrotten durch Liegenlassen nicht möglich sind
- Wenn das Einbringen in den Boden oder Kompostieren auf dem eigenen Grundstück nicht durchführbar ist
- Nur wenn kein Wertstoffhof in erreichbarer Nähe vorhanden ist
Landkreis verfolgt Verstöße
Die Stadt Dargun sieht sich nicht für die Durchsetzung des Verbots zuständig. Bürgermeisterin Böttcher verweist auf den Landkreis: „Das ist Angelegenheit des Landkreises. Der verfolgt und ahndet solche Ordnungswidrigkeiten.“ Marten Schröder, Sprecher des Landkreises Seenplatte, bestätigt: „Der Landkreis nimmt Hinweise aus der Bevölkerung zu möglichen Verstößen gegen die geltenden Vorschriften zum Verbrennen von Gartenabfällen entgegen.“
Bei nachgewiesenen Verstößen schaltet der Landkreis seine Bußgeldstelle ein, die dann entsprechende Verfahren einleitet. Überraschend: Obwohl sich bereits viele Bürger über die Rauchschwaden beschwert haben, wurden in diesem Jahr erst zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Bußgelder mit erheblicher Spannbreite
Die Konsequenzen für illegale Gartenfeuer können finanziell erheblich sein. Landkreis-Sprecher Schröder macht deutlich: „Verwarngelder können bis zu 55 Euro betragen, Bußgelder liegen im Bereich von 60 Euro bis zu 100.000 Euro.“ Die Höhe der Strafe hängt von der Schwere des Verstoßes und der Menge der verbrannten Abfälle ab.
Uneinheitliche Meinungen in der Bevölkerung
Im Herbst 2022 startete die Stadt Dargun eine Umfrage zur Qualm-Belästigung. Die Ergebnisse waren nicht eindeutig: Zwar hatte eine überwiegende Mehrheit der Teilnehmer nichts gegen die Gartenfeuer einzuwenden, allerdings gingen bei der Stadt gerade einmal 50 Stimmzettel bei über 4000 Einwohnern ein - eine äußerst geringe Beteiligung.
Ab 2029: Verschärfte Regelungen
Ab dem 1. Januar 2029 tritt in Mecklenburg-Vorpommern eine neu gefasste Landesverordnung in Kraft. Die bisherigen Ausnahmeregelungen für Gartenfeuer sind darin dann nicht mehr enthalten, was zu einer weiteren Verschärfung der Verbotslage führen wird. Gartenbesitzer sollten sich also bereits jetzt auf die strengeren Regelungen einstellen und alternative Entsorgungswege für ihre Gartenabfälle finden.
Die Diskussion um die Gartenfeuer zeigt deutlich, dass Aufklärung und Information dringend notwendig sind. Viele Bürger handeln aus Unwissenheit, was teure Konsequenzen haben kann. Der Landkreis appelliert an alle Gartenbesitzer, sich vor dem Entzünden eines Feuers genau über die geltenden Bestimmungen zu informieren und im Zweifelsfall den Wertstoffhof aufzusuchen.



