Hechtangeln in Mecklenburg-Vorpommern: Komplexe Regeln mit regionalen Besonderheiten
Dürfen Angler in Mecklenburg-Vorpommern aktuell gezielt Hechte fangen oder nicht? Auf den ersten Blick erscheint die Antwort einfach, doch die Realität ist deutlich komplexer. Laut offizieller Tabelle des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei gilt für Küstengewässer eine klare Schonzeit vom 1. März bis 30. April. In dieser Zeit müssen Angler den Raubfisch Esox Lucius in Ruhe lassen, um stressfreie Fortpflanzung und Bestandserholung zu ermöglichen.
Unterschiedliche Regelungen in Binnengewässern
Für Seen und andere Binnengewässer sieht die gesetzliche Tabelle jedoch keine einheitliche zeitliche Angel-Einschränkung vor. Stattdessen verweist ein Ausrufezeichen auf wichtige Details. Mecklenburg-Vorpommern hat für Seen keine gesetzliche Hecht-Schonzeit festgelegt, doch dies bedeutet keineswegs einen Freifahrtschein für Raubfischangler. Das Landesamt weist darauf hin, dass in Binnengewässern weitergehende Bestimmungen der Fischereiberechtigten gelten können.
Fischer, Pächter und Angelvereine haben das Recht, von den gesetzlichen Mindestvorgaben abzuweichen und für ihre Gewässer eigene Fangbeschränkungen festzulegen. Ein genauer Blick in die jeweilige Angelerlaubnis ist daher für jeden Angler unerlässlich, um Verstöße zu vermeiden.
Schonzeit auf LAV-Gewässern
Hechte, die in Seen schwimmen, auf denen die Regeln des Landesanglerverbandes (LAV) gelten, genießen abweichend von den gesetzlichen Vorgaben eine Schonzeit bis Ende April – genau wie ihre Artgenossen in Küstengewässern. Diese Regelung betrifft in der Region unter anderem den Wockersee, den Schalentiner See und bestimmte Abschnitte der Alten Elde. Angler sollten sich hier besonders genau informieren, bevor sie ihre Rute auswerfen.
Alternative Schutzmaßnahmen bei Müritzfischern
Anders sieht es auf Gewässern der Müritzfischer aus. Auf dem Plauer See, Kritzower See, Goldberger See und anderen Gewässern der Mecklenburgischen Seenplatte dürfen Angler ihre Köder aktuell nach Hechten auswerfen. Das Fischerei-Unternehmen praktiziert ein alternatives Schutzkonzept, das auf die spezifischen Gegebenheiten der Region abgestimmt ist.
Sebastian Paetsch, Sprecher bei den Müritzfischern, erklärt: „Insbesondere auf großen Seen wie der Müritz und dem Plauer See ist der Angeldruck deutlich geringer als auf kleineren Gewässern. Die Hechtbestände sind in einem guten Zustand.“ Statt einer klassischen Schonzeit setzen die Müritzfischer auf eine durchdachte Größenregelung.
Das Küchenfenster-Prinzip
Um auch ohne Schonzeit ausreichend Hechtbestände zu erhalten, haben die Müritzfischer das sogenannte Entnahme- oder „Küchenfenster“ eingeführt. Diese Regelung sieht eine Mindestgröße von 60 Zentimetern und ein Höchstmaß von 90 Zentimetern vor. Hechte, die kleiner oder größer sind, müssen zurück ins Wasser.
„Besonders große Fische sind für die Reproduktion und den Genpool wichtig“, betont Paetsch. Mit dieser Küchenfenster-Regelung habe man bislang positive Erfahrungen gemacht. Sie gilt unter anderem auf dem Großen und Kleinen Stadtsee in Penzlin sowie im Kölpin- und Flesensee.
Die unterschiedlichen Ansätze zeigen, wie komplex Fischereimanagement in Mecklenburg-Vorpommern sein kann. Während einige Gewässer auf traditionelle Schonzeiten setzen, experimentieren andere mit innovativen Schutzmaßnahmen, die sowohl den Anglern als auch den Fischbeständen gerecht werden sollen.



